Die Grundversicherung erstattet nur Notfallbehandlungen bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Arztbesuch und Medikamente zur Behandlung einer Grippe gedeckt sind. Nicht übernommen werden hingegen nicht dringliche Behandlungen, mit denen bis zur Rückkehr in die Schweiz gewartet werden kann. Auch die Rettungs- oder Rückführungskosten sind im Ausland nicht durch die Grundversicherung gedeckt.
Sind Sie in Europa unterwegs, dann zeigen Sie Ihre Versichertenkarte. Es kann aber dennoch vorkommen, dass Sie die Kosten für ambulante Behandlungen (Behandlungen ohne Spitalaufenthalt) im Voraus bezahlen müssen. Verlangen Sie in diesem Fall von der Arztpraxis, den Apotheken und allen anderen Leistungserbringern eine detaillierte Rechnung und übermitteln Sie diese nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz an Assura. Die Kosten werden gemäss den anwendbaren Tarifen des Landes, in dem Sie die Behandlung erhalten haben, übernommen. Falls Sie in Europa unterwegs sind, höchstens zum Tarif, der in Ihrem Wohnkanton für die gleiche Behandlung angewendet wird und ausserhalb von Europa höchstens zum doppelten Tarif.
Sie haben einen Spitalaufenthalt vor sich und haben keine Zusatzversicherung abgeschlossen, welche die Gesundheitskosten im Ausland deckt?
In Europa
Entscheiden Sie sich für eine öffentliche Gesundheitseinrichtung und zeigen Sie Ihre Versichertenkarte. Sie gilt als Zahlungsgarantie und ermöglicht Ihnen, das Behandlungsangebot zu den gleichen Bedingungen wie die einheimischen Patienten in Anspruch zu nehmen. Die Rechnungen werden direkt an Assura weitergeleitet und von uns bezahlt.
Übrige Welt
Sie müssen die Gesundheitskosten im Voraus bezahlen. Übermitteln Sie uns nach Ihrer Rückkehr die detaillierten Rechnungen, das vollständige Patientendossier und die Zahlungsbelege. Wir erstatten Ihnen dann den Betrag, höchstens das Doppelte des Tarifs, der in Ihrem Wohnkanton für die gleiche Pflegeleistung angewendet wird.