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Begleitblatt - Abgabe von Belegen
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Häufig gestellte Fragen

Wie viel Zeit habe ich, um die Rechnung für meine Behandlungskosten einzusenden?
Ab Erhalt der Rechnung haben Sie bei der Grundversicherung (KVG) fünf Jahre und bei Zusatzversicherungen (VVG) zwei Jahre Zeit, um die Rückerstattung der Kosten zu beantragen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt Ihr Anspruch auf Rückerstattung.
Warum ändert Assura die Modalitäten bei der Rechnungsübernahme?
Um es ihren Kundinnen und Kunden einfacher zu machen. Dank dieser Umstellung müssen Sie für Ihre Behandlungskosten kein Geld mehr vorschiessen und keine Zeit mehr aufwenden, um Assura Ihre Belege einzureichen. Wir übernehmen alle administrativen Formalitäten.
Woher weiss ich, ob meine Franchise erreicht wurde?
Den Stand Ihrer Franchise und Ihres Selbstbehalts finden Sie in Ihren Leistungsabrechnungen. Er ist auch jederzeit online in Ihrem [Kundenportal ](##customerPortal##) und über die [Assura App](/services-support/presentation/app) abrufbar.
Warum sollte ich meine Arztrechnungen kontrollieren?
Durch ihre Kontrollen kann Assura Unregelmässigkeiten bei der Rechnungsstellung feststellen und Leistungsansprüche überprüfen. Jedoch können nur Sie selbst bestätigen, ob Sie eine medizinische Behandlung oder eine bestimmte Therapie auch tatsächlich erhalten haben. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie einen Fehler erkennen! Damit helfen Sie, den Anstieg der Gesundheitskosten und dessen Auswirkungen auf die Prämien aller Versicherten zu begrenzen.
Was sind Franchise und Selbstbehalt?
In der Grundversicherung kann jede versicherte Person eine Jahresfranchise zwischen CHF 300 und 2'500 wählen (zwischen CHF 0 und 600 für Kinder). Solange der Betrag der Franchise nicht erreicht ist, gehen die Behandlungskosten vollständig zu Ihren Lasten. Sobald diese Kosten den Betrag Ihrer Franchise übersteigen, übernimmt Assura die Kosten. Zu Ihren Lasten gehen dann: - Ein Selbstbehalt, d. h. ein Prozentsatz der von der Grundversicherung gedeckten Kosten bis zum jährlichen Maximalbetrag von CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder. - Bei Spitalaufenthalt ein Beitrag von CHF 15 pro Tag.
Was kann ich tun, wenn meine Ärztin oder mein Arzt die Rechnung nicht direkt an Assura schicken möchte?
Das entscheidet sie oder er selbst. In diesem Fall prüfen Sie die Rechnung, bezahlen sie und senden sie uns zur Rückvergütung. Dies können Sie entweder per Post, online über Ihr [Kundenportal ](##customerPortal##) oder über die [Assura App](/services-support/presentation/app) machen.
Was ändert sich bei der Kostenübernahme meiner Medikamente und Behandlungen?
Sie müssen Ihre rezeptpflichtigen Medikamente nicht mehr in der Apotheke bezahlen oder die Rechnung Ihres Arztes oder Labors zuerst begleichen, bevor Sie die Rückvergütung bei uns verlangen. Sofern sie dazu bereit sind, schicken diese Leistungserbringer ihre Rechnung direkt an Assura, die sie prüft und bezahlt.
Bezahlt Assura von allen Ärzten und Therapeuten die eingereichten Rechnungen direkt?
Ja, sofern die Leistungen dieser Ärzte und Therapeuten durch die Grundversicherung gedeckt sind und sie als Leistungserbringer bereit sind, ihre Rechnung direkt an Assura zu schicken. Bitte beachten Sie: Die Leistungen aus der Grundversicherung sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) und in zwei Verordnungen festgelegt: der KVV und der KLV.
Was ist eine Leistungsabrechnung?
Das ist eine Auflistung der Behandlungskosten, die Assura für Sie übernommen hat. Das Dokument enthält auch allfällige Kostenbeteiligungen, die Sie übernehmen müssen: Franchise, Selbstbehalt, Spitalbeitrag oder Kosten, die nicht durch die Grundversicherung oder Ihre Zusatzversicherungen gedeckt sind. Für die von uns nicht übernommenen Beträge liegt der Abrechnung eine Rechnung bei.
Wie viel Zeit habe ich, um die Rechnung für meine Behandlungskosten einzusenden?
Ab Erhalt der Rechnung haben Sie bei der Grundversicherung (KVG) fünf Jahre und bei Zusatzversicherungen (VVG) zwei Jahre Zeit, um die Rückerstattung der Kosten zu beantragen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt Ihr Anspruch auf Rückerstattung.
Warum ändert Assura die Modalitäten bei der Rechnungsübernahme?
Um es ihren Kundinnen und Kunden einfacher zu machen.Dank dieser Umstellung müssen Sie für Ihre Behandlungskosten kein Geld mehr vorschiessen und keine Zeit mehr aufwenden, um Assura Ihre Belege einzureichen. Wir übernehmen alle administrativen Formalitäten.
Woher weiss ich, ob meine Franchise erreicht wurde?
Den Stand Ihrer Franchise und Ihres Selbstbehalts finden Sie in Ihren Leistungsabrechnungen. Er ist auch jederzeit online in Ihrem Kundenportal und über die Assura App abrufbar.
Warum sollte ich meine Arztrechnungen kontrollieren?
Durch ihre Kontrollen kann Assura Unregelmässigkeiten bei der Rechnungsstellung feststellen und Leistungsansprüche überprüfen. Jedoch können nur Sie selbst bestätigen, ob Sie eine medizinische Behandlung oder eine bestimmte Therapie auch tatsächlich erhalten haben. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie einen Fehler erkennen! Damit helfen Sie, den Anstieg der Gesundheitskosten und dessen Auswirkungen auf die Prämien aller Versicherten zu begrenzen.
Was sind Franchise und Selbstbehalt?
In der Grundversicherung kann jede versicherte Person eine Jahresfranchise zwischen CHF 300 und 2'500 wählen (zwischen CHF 0 und 600 für Kinder).Solange der Betrag der Franchise nicht erreicht ist, gehen die Behandlungskosten vollständig zu Ihren Lasten. Sobald diese Kosten den Betrag Ihrer Franchise übersteigen, übernimmt Assura die Kosten. Zu Ihren Lasten gehen dann:
  • Ein Selbstbehalt, d. h. ein Prozentsatz der von der Grundversicherung gedeckten Kosten bis zum jährlichen Maximalbetrag von CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder.
  • Bei Spitalaufenthalt ein Beitrag von CHF 15 pro Tag.
Was kann ich tun, wenn meine Ärztin oder mein Arzt die Rechnung nicht direkt an Assura schicken möchte?
Das entscheidet sie oder er selbst. In diesem Fall prüfen Sie die Rechnung, bezahlen sie und senden sie uns zur Rückvergütung. Dies können Sie entweder per Post, online über Ihr Kundenportal oder über die Assura App machen.
Was ändert sich bei der Kostenübernahme meiner Medikamente und Behandlungen?
Sie müssen Ihre rezeptpflichtigen Medikamente nicht mehr in der Apotheke bezahlen oder die Rechnung Ihres Arztes oder Labors zuerst begleichen, bevor Sie die Rückvergütung bei uns verlangen.Sofern sie dazu bereit sind, schicken diese Leistungserbringer ihre Rechnung direkt an Assura, die sie prüft und bezahlt.
Bezahlt Assura von allen Ärzten und Therapeuten die eingereichten Rechnungen direkt?
Ja, sofern die Leistungen dieser Ärzte und Therapeuten durch die Grundversicherung gedeckt sind und sie als Leistungserbringer bereit sind, ihre Rechnung direkt an Assura zu schicken.Bitte beachten Sie: Die Leistungen aus der Grundversicherung sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) und in zwei Verordnungen festgelegt: der KVV und der KLV.
Was ist eine Leistungsabrechnung?
Das ist eine Auflistung der Behandlungskosten, die Assura für Sie übernommen hat. Das Dokument enthält auch allfällige Kostenbeteiligungen, die Sie übernehmen müssen: Franchise, Selbstbehalt, Spitalbeitrag oder Kosten, die nicht durch die Grundversicherung oder Ihre Zusatzversicherungen gedeckt sind. Für die von uns nicht übernommenen Beträge liegt der Abrechnung eine Rechnung bei.
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