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StartseiteLebensstationenKrankenversicherung und Mutterschaft
Lebensstationen

Schwangerschaft und Krankenversicherung

Sind Sie schwanger oder möchten Ihre Familie vergrössern? Für die medizinische Betreuung der Schwangerschaft und des Neugeborenen gelten in der obligatorischen Krankenversicherung (nach KVG) besondere Bestimmungen. Die werdende Mutter profitiert bis acht Wochen nach der Entbindung von einer Sonderregelung.

Die wesentlichen Elemente der Versicherung während der Schwangerschaft

Kostenübernahme durch die GrundversicherungSpezielle Bestimmungen
MutterschaftsversicherungOptimaler Komfort
Grundversicherung

Welche Leistungen sind während Ihrer Schwangerschaft gedeckt?

Im Sinne des Gesetzes umfasst Mutterschaft die Schwangerschaft, die Entbindung und die Erholung nach der Entbindung. In der Schweiz sind alle Frauen über die Grundversicherung für bestimmte Leistungen vor und nach der Geburt ihres Kindes versichert.

Was beinhaltet die Grundversicherung bei Mutterschaft?

Befreiung von Franchise und Selbstbehalt:
a. Die im KVG vorgesehenen besonderen Leistungen bei Mutterschaft erhalten Sie ab dem ersten Tag Ihrer Schwangerschaft ohne Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt).
b. Ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Entbindung sind Sie für alle erbrachten Leistungen von der Franchise und vom Selbstbehalt befreit.

Übersicht der Leistungen, die von der obligatorischen Krankenversicherung (nach KVG) gedeckt sind

Während der Schwangerschaft
  • Sieben Kontrolluntersuchungen bei einem Arzt oder einer Hebamme
  • Zwei Ultraschallkontrollen
  • CHF 150 Kostenbeitrag für einen Einzel- oder Gruppenkurs zur Geburtsvorbereitung bei einer Hebamme
  • Einen NIPT-Test bei Risiko ≥ 1 : 1’000
Der nicht-invasive pränatale Test (NIPT) ist ein vorgeburtliches Screening. Eine einfache Blutentnahme bei der Mutter genügt, um bestimmte Chromosomenstörungen wie etwa die Trisomien 21, 18 und 13 beim Fötus zu erkennen. Diese sichere und wirksame Methode kann ab der 10. Schwangerschaftswoche eingesetzt werden und senkt das Risiko von Komplikationen, das invasive Verfahren mit sich bringen.
Bei der Entbindung
  • Die Entbindung und den darauf folgenden Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines kantonalen Listenspitals oder eines anerkannten Geburtshauses
  • Die Hausgeburt und die Betreuung durch einen Arzt oder eine Hebamme
Mit Materna Varia haben Sie die Möglichkeit, sich nur für die Mutterschaft auf der Privatabteilung zu versichern und in der ganzen Schweiz in den von Assura AG anerkannten Spitälern und Kliniken zu gebären.
Während des Wochenbetts
  • Die Kosten für die Behandlung und den Spitalaufenthalt des gesunden Neugeborenen, solange es sich zusammen mit seiner Mutter im Spital oder Geburtshaus aufhält
  • Drei Stillberatungen durch eine Hebamme oder eine Pflegefachperson, die speziell dafür ausgebildet ist
  • Eine Untersuchung zwischen der sechsten und der zehnten Woche nach der Geburt
Das Wochenbett bezeichnet die Zeit unmittelbar nach der Entbindung, in der sich der Körper der Mutter von der Schwangerschaft und der Geburt erholt. Im sogenannten «vierten Trimester» leistet die frischgebackene Mutter körperliche, emotionale und hormonelle Anpassungen, um sich zu erholen und sich auf das Leben mit einem Neugeborenen einzustellen.
Zusatzversicherung für die Mutterschaft

Optimaler Komfort

Die Grundversicherung deckt die Grundbedürfnisse ab. Mit einer Zusatzversicherung für die Mutterschaft sind Sie während der Schwangerschaft, der Geburt und der Erholungsphase besser betreut und haben Zugang zu mehr Komfort. Nicht alles ist vorhersehbar und planbar. Es kann passieren, dass Kosten zu bewältigen sind, die nicht über die gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung abgedeckt sind.
Materna Varia
Für höchsten Komfort und beste Betreuung und um finanzielle Risiken zu begrenzen, lohnt sich eine Zusatzversicherung.
Zusätzliche vorgeburtliche Screenings
Wählen Sie die Ärztin oder den Arzt Ihres Vertrauens in einer anerkannten Einrichtung unabhängig von Ihrem Wohnkanton
Entbindung und Aufenthalt in einem Einzelzimmer in der Privatabteilung einer anerkannten Schweizer Einrichtung Ihrer Wahl.
Rückbildungsgymnastik

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Stillgeld?
Wenn Sie Ihr Kind, wie von der WHO empfohlen, mindestens sechs Monate lang stillen, erhalten Sie eine Entschädigung von CHF 200. Es ist eine Bestätigung einer Ärztin oder eines Arztes, einer Hebamme oder der Mütterberatung vorzulegen.
Wann sollten Sie eine Mutterschaftsversicherung abschliessen?
Damit Sie von der Zusatzversicherung profitieren können, sollten Sie sie so früh wie möglich abschliessen: spätestens zwölf Monate vor der geplanten Schwangerschaft.
Was ist das Stillgeld?
Wenn Sie Ihr Kind, wie von der WHO empfohlen, mindestens sechs Monate lang stillen, erhalten Sie eine Entschädigung von CHF 200. Es ist eine Bestätigung einer Ärztin oder eines Arztes, einer Hebamme oder der Mütterberatung vorzulegen.
Wann sollten Sie eine Mutterschaftsversicherung abschliessen?
Damit Sie von der Zusatzversicherung profitieren können, sollten Sie sie so früh wie möglich abschliessen: spätestens zwölf Monate vor der geplanten Schwangerschaft.
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