Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie alle Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Produkte und Leistungen
Ich habe meine Rechnungen vor geraumer Zeit eingereicht. Wann erhalte ich Ihre Kostenbeteiligung?
90% der Rechnungen werden innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Wenn Sie nicht alle Ihre Rückerstattungen innerhalb dieser Frist erhalten haben, bitten wir Sie um Geduld.
Kann ich mich in jedem beliebigen Kanton hospitalisieren lassen?
Seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung per 1. Januar 2012 können Sie im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für Ihren Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung neu auch eine Einrichtung ausserhalb Ihres Wohnkantons wählen. Folgende **Einschränkungen** sind dabei jedoch zu beachten:
* Es muss sich um ein sogenanntes Listenspital handeln. Dies bedeutet, dass das betreffende Spital hinsichtlich der Art der Erkrankung auf der Spitalliste des Kantons, in dem Sie sich behandeln lassen, aufgeführt sein muss.
* Die behandelte Erkrankung muss einem der Fälle entsprechen, die im Rahmen der in der kantonalen Spitalliste aufgelisteten Leistungsaufträge festgelegt sind. Diese können durch eine jährliche Quote beschränkt werden.
* Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Spitalkosten nur in der Höhe des in Ihrem Wohnkanton geltenden Tarifs. Somit müssen Sie unter Umständen erhebliche Kosten selbst tragen, sollte der Tarif des gewählten Spitals denjenigen Ihres Wohnkantons überschreiten.
Ihre [Spitalzusatzversicherung für die Privatabteilung](/versicherungen/zusatzversicherungen/spital) bleibt daher eine unerlässliche Ergänzung, mit der Sie über freie Arztwahl und, je nach abgeschlossener Kategorie, über den Komfort eines Ein- oder Zwei-Bett-Zimmers sowie über die Möglichkeit verfügen, eine Spitaleinrichtung in der gesamten Schweiz zu wählen.
Über nachstehende Links finden Sie die entsprechenden Listen für jeden Kanton.
**Wichtig**:
Vor jedem Spitalaufenthalt muss Assura ein Antrag auf Kostengutsprache übermittelt werden. Hierfür verwenden Sie bitte das Formular «[Meldung eines Spitalaufenthaltes](/services/hospitalisation)».
<img alt="Karte der Grossregionen der Schweiz" src="https://passuraassets01.blob.core.windows.net/blue/cockpit-assets/2018/09/19/5ba22f4ee42cddocuments_map_DE.jpg">
### Genferseeregion
* [Genf](https://www.ge.ch/hospitalisation-geneve-autre-canton)
* [Waadt](https://www.vd.ch/fileadmin/user_upload/themes/sante/Organisation/Hopitaux/Liste-LAMal_2018.pdf)
### Espace Mittelland
* [Bern](http://www.gef.be.ch/gef/de/index/gesundheit/gesundheit/spitalversorgung/spitaeler/spitalliste.html#middlePar_linkdownload)
* [Freiburg](http://www.fr.ch/ssp/fr/pub/hopitaux/hop_fr.htm)
* [Jura](https://www.jura.ch/DES/SSA/Etablissements-hospitaliers/Etablissements-hospitaliers.html)
* [Neuenburg](http://www.ne.ch/autorites/DFS/SCSP/hopitaux-institutions/Pages/Planification-hospitali%C3%A8re-valable-d%C3%A8s-le-1er-janvier-2016.aspx)
* [Solothurn](https://www.so.ch/verwaltung/departement-des-innern/gesundheitsamt/spitalversorgung/)
### Nordwestschweiz
* [Aargau](https://www.ag.ch/de/dgs/gesundheit/gesundheitsversorgung/spitaelerkliniken/spitallisten_2015/spitallisten.jsp)
* [Basel-Landschaft](https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/amt-fur-gesundheit/spitaler-und-therapieeinrichtungen/spitalversorgung/kantonale-spitalliste)
* [Basel-Stadt](http://www.gesundheitsversorgung.bs.ch/gesundheitsfachpersonen/spitalversorgung/spitalliste.html)
### Ostschweiz
* [Appenzell Ausserrhoden](https://www.ar.ch/?13012)
* [Appenzell Innerrhoden](https://www.ai.ch/themen/gesundheit-alter-und-soziales/spitallisten-und-spitalfinanzierung)
* [Glarus](https://www.gl.ch/verwaltung/finanzen-und-gesundheit/gesundheit/spitalversorgung.html/543)
* [Graubünden](http://www.gr.ch/DE/INSTITUTIONEN/VERWALTUNG/DJSG/GA/DIENSTLEISTUNGEN/INSTITUTIONENGESUNDEITSWESENS/SPITAELER/Seiten/SpitallisteSpitalplanung.aspx)
* [St. Gallen](https://www.sg.ch/gesundheit-soziales/gesundheit/gesundheitsversorgung--spitaeler-spitex/spitalplanung-spitalliste.html)
* [Schaffhausen](https://sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Verwaltung/Departement-des-Innern/Gesundheitsamt/Medizinische-Versorgung/Spit-ler/Spitallisten--Tarife--ambulant-vor-station-r-AVOS-1214341-DE.html)
* [Thurgau](https://gesundheit.tg.ch/institutionen/spitalversorgung/spitallisten.html/5636)
### Zentralschweiz
* [Luzern](https://gesundheit.lu.ch/themen/gesundheitsversorgung/spitalfinanzierung/spitalliste)
* [Nidwalden](http://www.nw.ch/de/onlinemain/dienstleistungen/?dienst_id=3001)
* [Obwalden](http://www.ow.ch/de/themenmain/gesundheitsoziales/)
* [Schwyz](https://www.sz.ch/privatpersonen/gesundheit-soziales/gesundheitsversorgung/neue-spitalfinanzierung/spitalliste.html/72-512-444-1699-1697-1694)
* [Uri](http://www.ur.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=3680&highlight=spitalliste)
* [Zug](http://www.zug.ch/behoerden/gesundheitsdirektion/direktionssekretariat/aktuell/regierungsrat-setzt-zuger-spitalliste-2012-fest)
### Zurich
* [Zürich](http://www.gd.zh.ch/internet/gesundheitsdirektion/de/themen/institutionen/spitaeler_kliniken.html)
### Tessin
* [Tessin](http://www3.ti.ch/CAN/rl/program/default.htm?06_181.htm)
Mir wurde mitgeteilt, dass ein Überweisungsschein nötig ist. Was muss ich tun?
Alternative Modelle sind kostengünstiger, setzen jedoch das Einhalten bestimmter Regeln voraus um Kosten zu sparen. Der Überweisungsschein des Hausarztes ist **für alle Spezialisten (Ärzte) nötig**, ausser für Gynäkologen, Augenärzte, Chiropraktiker, Kinderärzte bis zum 12. Lebensjahr des Kindes (nur ausgewählte Modelle) und bei Notfällen.
<br>
Der Überweisungsschein muss der Rechnung des Spezialisten beigefügt oder innerhalb von **30 Tagen** an Assura gesendet werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Kosten nicht mehr erstattet.
Ich möchte eine Auslandreise unternehmen. Was muss ich in Bezug auf die Versicherungsdeckung beachten?
Bei einem medizinischen Notfall im Ausland kann sich die Versicherungsdeckung der Krankengrundversicherung (KVG) als unzureichend erweisen.
<br>
### Aufenthalt im EU-/EFTA-Raum
<br>
Kostenübernahme bei notfallmässigen Behandlungen gemäss den Bedingungen des jeweiligen Landes und den bilateralen Abkommen. Die in gewissen Ländern gültige Kostenbeteiligung kann erhebliche Kosten zulasten des Versicherten verursachen. Dies gilt beispielsweise für Frankreich, wo die vom Versicherten zu tragenden Kosten bis zu 35% der Behandlungskosten ausmachen können.
Vergessen Sie nicht, Ihre Versichertenkarte mitzunehmen. Sie ermöglicht eine reibungslose Abwicklung, falls Sie in einem Land der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) dringende Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen.
<br>
### Aufenthalt in den übrigen Ländern
<br>
Wir übernehmen die Kosten bei notfallmässigen Behandlungen. Dabei übernehmen wir höchstens das Doppelte des Betrages, der in der Schweiz im Wohnkanton des Versicherten vergütet worden wäre. In einigen Ländern wie zum Beispiel den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Japan können die Behandlungskosten rund drei- bis viermal höher ausfallen als in der Schweiz.
<br>
### Besondere Deckung
<br>
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen, bevor Sie Ihre Ferien antreten. Unsere Reisezusatzversicherung [Mondia Plus](/versicherungen/zusatzversicherungen/reise) übernimmt insbesondere die Kostenüberschreitungen und garantiert die Lieferung notwendiger Medikamente, die vor Ort sonst nicht erhältlich wären.
[Einen Berater kontaktieren](/berater-kontaktieren)
Schadensfälle infolge Kriegshandlungen, Aufruhr oder Massenbewegungen, terroristischer Handlungen, Sabotage oder ähnlicher Ereignisse sind von unseren Reiseversicherungen [Mondia](/versicherungen/zusatzversicherungen/reise) und Mondia Plus ausgeschlossen (Art. 4.1.13 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen). Daher raten wir Ihnen dringend, die Rubrik «[Reisehinweise](https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/laenderunabhaengigereiseinformationen/reisehinweise-kurzerklaert.html)» auf der Internetseite des EDA zu beachten, die Sie über die aktuelle Situation in verschiedenen Ländern (ausser den Ländern Westeuropas) und die allfälligen Risiken, denen Sie sich bei einem Aufenthalt aussetzen, informiert.
<br>
### Erinnerungsstütze und Medikamentenmerkblatt
<br>
Damit Sie vor Ferienantritt auch bestimmt nichts vergessen, empfiehlt Ihnen Assura das [Merkblatt für kluge Reisevögel](https://passuraassets01.blob.core.windows.net/blue/cockpit-assets/2021/04/01/6065e7b504439AideMemoire_Voyageur2021_D.pdf). Darin finden Sie eine Checkliste mit den wichtigsten zu überprüfenden Punkten – von eventuell zu erledigenden Behördengängen über Reiseführer bis hin zu Strandartikeln. Entdecken Sie ausserdem unser [Medikamentenmerkblatt](https://passuraassets01.blob.core.windows.net/blue/cockpit-assets/2021/04/01/6065e7b547577Memo_Medicaments_2021_DE.pdf) und treten Sie Ihren Urlaub entspannt an.
Ich bin im Ausland hospitalisiert. Kann mich Assura unterstützen?
Je nach abgeschlossener Versicherungsdeckung kann Ihre Versicherung Ihnen bei Krankheit oder Unfall im Ausland beistehen und gewisse Kosten übernehmen.
<br>
Hilfeleistung im Ausland und Rückführungen werden von unserer Hilfeleistungsorganisation koordiniert. Diese ist für Kunden mit den folgenden Zusatzversicherungen rund um die Uhr unter der Nummer +41 21 721 44 88 erreichbar. [Mondia](/versicherungen/zusatzversicherungen/reise), [Mondia Plus](/versicherungen/zusatzversicherungen/reise), Aventura, Complementa Plus, Natura R3, Optima, [Optima Varia](/versicherungen/zusatzversicherungen/spital), Optima Plus, [Optima Plus Varia](/versicherungen/zusatzversicherungen/spital), Ultra, [Ultra Varia](/versicherungen/zusatzversicherungen/spital), Priveco, Priveco Varia, Priveco Plus, Priveco Plus Varia, Previsia Plus, Previsia Maxi, und [Previsia Extra](/versicherungen/zusatzversicherungen/unfall).
<br>
Nachfolgend finden Sie die verschiedenen im Ausland garantierten Leistungen für jede einzelne unserer Versicherungen. Konsultieren Sie einfach Ihre Versicherungspolice, um zu prüfen, von welchen Deckungen Sie profitieren. Damit Sie jederzeit Zugang zu Ihrer Police haben, empfehlen wir Ihnen, ein Konto in unserem [Kundenbereich](##customerPortal##) zu eröffnen. Diese gesicherte Plattform ermöglicht es Ihnen, Ihren Vertrag schnell und mühelos zu verwalten.
<br>
Sie haben unsere Reiseversicherung [Mondia](/versicherungen/zusatzversicherungen/reise) noch nicht abgeschlossen? [Kontaktieren Sie einen Berater](/berater-kontaktieren), damit Sie alle wichtigen Informationen zu dieser Versicherung erhalten, die eine optimale Übernahme der Heilungskosten im Ausland bietet.
<br>
[Hilfeleistungsvereinbarung für Touristen](https://passuraassets01.blob.core.windows.net/blue/cockpit-assets/2021/01/13/5ffec3b7af898NEW_Assura_Hilfeleistungsbedingungen-fr-Touristen_2021.01_D.pdf)
<br>
[Im Ausland garantierte Leistungen für jede einzelne unserer Versicherungen](/deckung-und-touristische-hilfeleistung-im-ausland)
Ich habe eine Leistungsabrechnung erhalten. Wie ist diese zu verstehen?
Nach jeder Kostenbearbeitung erhalten unsere Kunden eine Leistungsabrechnung, worin die Beträge der von Assura erbrachten Leistungen sowie die eventuelle Beteiligung des Versicherten an seinen Gesundheitskosten aufgeführt sind.
Einige zusätzliche Definitionen:
* **Gewählte Franchise** – Bis zum Erreichen dieses Betrages gehen die anerkannten Behandlungskosten zu Ihren Lasten.
* **Anerkannter Betrag** – Die vom Versicherer gemäss den Bedingungen der Grund- oder Zusatzversicherung übernommenen Behandlungskosten. Die nicht anerkannten Leistungen gehen vollumfänglich zu Lasten des Versicherten.
* **Kostenbeteiligung des Versicherten** – Besteht aus Franchise, Selbstbehalt (bis zur Höhe von CHF 700 jährlich für Erwachsene) und dem Spitalbeitrag (CHF 15 täglich bei Spitalaufenthalt). Die Franchise und der Selbstbehalt werden pro Kalenderjahr berechnet, das heisst vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Wir sind bestrebt, für jeden Rechnungsversand eine einzige Abrechnung zu erstellen. Es kann allerdings vorkommen, dass für die Vergütung Ihrer Kosten mehrere Abrechnungen erstellt werden müssen.
[Meine Leistungsabrechnung
verstehen](https://passuraassets01.blob.core.windows.net/blue/cockpit-assets/2022/07/20/Comment_lire_un_decompte_DE_V2_05.2022_BD_uid_62d8252c09760.pdf)
Lohnt sich die Wahl eines Alternativmodells bei der Grundversicherung?
Falls Sie sich für ein solches Modell entscheiden, akzeptieren Sie auch die Wirtschaftlichkeitsgrundsätze dieser Modelle (Ärztenetzwerk, Partnerapotheken usw.). Diese Grundsätze wirken sich positiv auf Ihre Prämien aus.
Weshalb wird mir empfohlen, Generika zu kaufen?
Damit Sie Einsparungen erzielen können, empfiehlt Ihnen Assura, Generika zu kaufen. Es handelt sich um Medikamente, deren Patentschutz abgelaufen ist. Diese Produkte weisen dieselbe Zusammensetzung, Menge und Wirksamkeit auf wie die Originalmedikamente. Da jedoch die Forschungskosten wegfallen, können sie 20 bis 50% günstiger verkauft werden.
<br>
Beim Kauf von Originalmedikamenten, für die um mindestens 20% günstigere Generika existieren, beträgt Ihr Selbstbehalt 40% des Medikamentenpreises (statt 10%).
**Bitten Sie also Ihren Arzt, Ihnen wenn möglich weniger teure Generika zu verordnen**. Fragen Sie auch Ihren Apotheker um Rat. Dieser kann das von einem Arzt verordnete Originalpräparat durch ein günstigeres Generikum ersetzen.
<br>
[Hier](https://www.xn--spezialittenliste-yqb.ch/ShowNewGenerics.aspx) finden Sie die Generikaliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Können alle Operationen stationär durchgeführt werden?
Um die Kostensteigerung im Gesundheitswesen einzudämmen, übernimmt Assura die Kosten für die folgenden Operationen nur, wenn diese ambulant durchgeführt werden, es sei denn, es liegt eine ärztliche Begründung vor. Mit dieser Massnahme können bedeutende Einsparungen erzielt werden, die den Versicherten zugutekommen.
<br>
Assura erteilt bei gewissen Eingriffen die Kostengutsprache für einen stationären Aufenthalt nur, wenn Assura bzw. ein von Assura benannter Vertrauensarzt hierfür eine detaillierte medizinische Begründung erhält. Ohne plausible medizinische Begründung **erteilt Assura für die nachfolgenden Eingriffe nur bei ambulanter Durchführung eine Kostengutsprache**:
* Arthroskopische Meniskusoperationen
* ORL-Eingriffe (Septumplastik, Conchotomie, endonasale Polypektomie, Naseneingangskorrektur, Nasenspitzenkorrektur, endoskopische Nasentoilette, Nebennasenhöhlentoilette)
* Einseitige Varizen-OP
* Gynäkologische Eingriffe (Hysteroskopie diagnostisch, Hysteroskopie mit Curettage und/oder Biopsie, Hysterosalpingographie, Interruptio, laparoskopische Sterilisation, diagnostische Laparoskopie, nicht chirurgische Endometriumdestruktion (Cavatherm, Rollerball, Thermachoice, NovaSure))
* Hämorrhoiden
* Hammerzehen
* Epikondylitis (Tennisarm)
* Carpaltunnelsyndrom
* Polysomnographie
Assura legt grossen Wert darauf, dass der Eingriff in jedem Fall übernommen wird, ob er nun ambulant oder aus prä-, intra- oder postoperativen medizinischen Gründen stationär durchgeführt wird.
<br>
Bei offenen Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen unser medizinischer Dienst unter der Nummer 0842 277 872 zur Verfügung.
Mir wurde mitgeteilt, dass die Kosten für meine Medikamente nicht übernommen werden. Weshalb?
Einige alternative Modelle setzen den Bezug von Arzneimitteln über anerkannte Apotheken voraus.
Die Liste der anerkannten Apotheken für die verschiedenen Modelle ist auf folgenden Seiten zu finden:
* [PharMed](/versicherungen/grundversicherung/pharmed)
* [Gesundheitsnetz](/versicherungen/grundversicherung/gesundheitsnetz)
* [AssurCall](/versicherungen/grundversicherung/assurcall)
Was bietet Assura Versicherten, die Fitness betreiben möchten?
Dank der Partnerschaft mit **[Let's Go Fitness](http://www.letsgofitness.ch)** bietet Ihnen Assura 20% Rabatt auf Ihr Jahresabonnement des Typs Z.
Um dieses Angebot zu nutzen, weisen Sie einfach Ihre Assura-Versichertenkarte (oder Ihre Versicherungspolice) vor. Das Angebot gilt unabhängig von der Versicherungsdeckung.
* Zugang zur allen Studios der grössten Fitnesskette mit einem einzigen Abonnement
* Ausarbeitung und Weiterentwicklung von persönlichen Trainingsprogrammen
* Zahlreiche abwechslungsreiche und effiziente Gruppenkurse
* Wellnessbereich (Hamam, Sauna, Whirlpool)
* Möglichkeit,das Abonnement kostenlos und ohne Nachweis während sieben bis 90 Tagen im Jahr auszusetzen
* Zahlungserleichterung: Zahlung in höchstens vier Raten ohne Zusatzkosten
[Vollständige Liste der Clubs](https://www.letsgofitness.ch/clubs)
Was unternimmt Assura, um die Prämienerhöhungen einzuschränken?
Assura tut im Rahmen der Möglichkeiten alles, um die Kosten für ihre Versicherten gering zu halten: Rechnungskontrolle, Tarifverhandlungen, Förderung von Generika usw.
<br>
In der Rolle als verantwortungsbewusster Versicherer für verantwortungsbewusste Versicherte ist dies eines der Kernanliegen von Assura.
Wie viel Zeit habe ich, um die Rechnungen für meine Behandlungskosten einzusenden?
Ab Erhalt der Rechnung haben Sie **bei der Grundversicherung (KVG)** fünf Jahre und **bei Zusatzversicherungen (VVG) zwei Jahre** Zeit, um die Rückerstattung der Kosten zu beantragen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt Ihr Anspruch auf Rückerstattung.
Kann ich meine Rechnungen nach und nach einsenden?
Damit wir Ihnen attraktive Prämien bieten können, bemühen wir uns, unsere Verwaltungskosten möglichst gering zu halten. Dafür sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen.
<br>
Wir bitten Sie daher, uns Ihre Rechnungen erst zuzusenden, wenn deren Summe den Betrag Ihrer Jahresfranchise übersteigt. Nur so können unnötige Bearbeitungen von Quittungen und Arztrechnungen, die kein Anrecht auf Rückerstattung geben, verhindert werden.
<br>
Zu Ihrer Unterstützung stellen wir Ihnen ein [Dokument](https://passuraassets01.blob.core.windows.net/blue/cockpit-assets/2021/01/05/5ff432724fcf4134_Comment_gerer_vos_factures_D_V2_10.2020_EC.pdf)
zur Verfügung, mit dessen Hilfe Sie Ihre Kosten in einer Liste erfassen können. Sobald der Totalbetrag Ihre Jahresfranchise überschreitet, besteht kein Grund mehr, das Jahresende abzuwarten: Stecken Sie Ihre Rechnungen einfach in einen Umschlag und schicken Sie sie uns zu.
Muss ich meine Behandlungskosten vor der Rückerstattung selbst bezahlen (Systeme «Tiers garant» und «Tiers payant»)?
### «Tiers garant» und «Tiers payant»
<br>
Das Gesetz zur Grundversicherung sieht zwei Systeme zur Rückerstattung der Rechnungen vor:
* **«Tiers garant»**: Der Patient bezahlt die Rechnung seines Arztes oder seiner Apotheke und fordert danach deren Rückerstattung beim Versicherer ein.
* **«Tiers payant»**: Der Leistungserbringer sendet die Rechnung an den Krankenversicherer. Anschliessend erhält er vom Krankenversicherer die Rechnung erstattet. Sind die Franchise und/oder der Selbstbehalt des Versicherten noch nicht ausgeschöpft, stellt der Krankenversicherer dem Versicherten die entstandenen Kosten in Rechnung.
Assura hat sich bei der Medikamentenvergütung für das System des **«Tiers garant»** entschieden. Tatsächlich erreicht der Betrag der Medikamentenrechnungen in den allermeisten Fällen nicht denjenigen der Franchise. Der Versand der Rechnung an den Versicherer verursacht in diesem Fall nur unnötige Verwaltungskosten.
<br>
Ab dem 1. Januar 2018 müssen Assura-Kunden, die Sie auf teure Medikamente angewiesen sind, beim Bezug in der Apotheke Beträge ab CHF 200 nicht mehr vorschiessen. In diesem Fall kommt das «Tiers payant»-System zur Anwendung. Bedingung hierfür ist, dass Ihr Apotheker die zwischen dem Krankenversicherer und pharmaSuisse, dem Schweizerischen Apothekerverband (SAV) unterzeichnete Vereinbarung anwendet. Mehr Infos in unserer [Pressemitteilung](https://passuraassets01.blob.core.windows.net/blue/cockpit-assets/2018/09/20/5ba3b6da37d8bDezember-2017-Pressemitteilung_DE.pdf).
Unter welchen Umständen werden Zahnbehandlungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen?
Dabei handelt es sich hauptsächlich um Zahnunfälle, die nicht von einer Unfallversicherung gedeckt sind, und bestimmte schwere Erkrankungen des Kausystems ([Art. 17–19a der KLV](https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950275/index.html#a17)).
<br>
Für eine vollständige Abdeckung Ihrer Zahnpflege können Sie unsere [Zahnversicherungsprodukte](/versicherungen/zusatzversicherungen/zahnbehandlungen) abschliessen.
Werden meine Behandlungskosten vollumfänglich übernommen?
### Franchise und Selbstbehalt
Die Versicherten beteiligen sich an den Kosten der für sie im Rahmen der Grundversicherung erbrachten Leistungen. Bevor sie ihre Rechnungen zwecks Rückerstattung dem Versicherer zustellen, muss deren Summe den Betrag ihrer Franchise erreichen. Diese beträgt mindestens CHF 300.
Die Versicherten können unter folgenden Franchisen wählen:
* **Erwachsene**: CHF 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000, 2’500
* **Kinder**: CHF 0, 100, 200, 300, 400, 500, 600
Die Versicherten übernehmen ausserdem 10% der die Franchise überschreitenden Kosten. Der jährliche Höchstbetrag des Selbstbehalts beläuft sich auf CHF 700 für Erwachsene und CHF 350 für Kinder. Bei einem Spitalaufenthalt wird zudem eine Kostenbeteiligung von CHF 15 pro Tag erhoben.
Übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung Transportkosten (Ambulanz, Helikopter, Notfalltransporte)?
Ja, zum Teil. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt 50% der Kosten von medizinisch indizierten Krankentransporten. Maximal wird pro Kalenderjahr ein Betrag von CHF 500 für planbare Transporte ([Art. 26 KLV](http://https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950275/index.html#a26)) und CHF 5’000 für nicht planbare Transporte ([Art. 27 KLV](http://https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950275/index.html#a27)) überommen.
<br>
Für eine erweiterte Deckung siehe [Complementa Extra](supplementaryInsuranceGroups).
Ich brauche eine Brille. Übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen Teil der Kosten?
**Bei Kindern** bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beteiligt sich die obligatorische Krankenpflegeversicherung an den Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen bis zum Betrag von CHF 180 pro Jahr ([MiGeL](https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Mittel-und-Gegenstaendeliste.html), Ziff. 25.01).
<br>
**Bei Erwachsenen** erfolgt seit dem 1. Januar 2011 keine Kostenbeteiligung nach dem KVG (ausser in Sonderfällen, ([MiGeL](https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Mittel-und-Gegenstaendeliste.html), Ziff. 25.02).
<br>
Für eine umfassendere Kostenübernahme siehe Einzelheiten zu [Complementa Extra](/versicherungen/zusatzversicherungen/erganzung-grundversicherung).
Wieso zahlt die Versicherung nicht immer, wenn ein Rezept vorliegt?
Nicht alles, was der Arzt verschreibt, ist über die Grundversicherung abgedeckt. Aus der Grundversicherung dürfen wir nur das vergüten, was im Gesetz und in den Verordnungen zur obligatorischen Krankenversicherung aufgeführt ist. Viele verordnete Hilfsmittel/Gegenstände und Medikamente dürfen wir somit nur aus entsprechenden Zusatzversicherungen vergüten.
Ich war bei einem Osteopathen. Übernimmt die Grundversicherung einen Teil der Kosten?
Sitzungen bei einem Osteopathen werden von der Grundversicherung (KVG) nicht übernommen.
Die Zusatzversicherung [Natura](/versicherungen/zusatzversicherungen/alternativmedizin) sieht eine Übernahme von mehr als 20 anerkannten Therapien vor, darunter auch die Osteopathie.
Ich bin schwanger. Werden meine Behandlungskosten von Assura vollumfänglich übernommen?
Die Mutterschaft umfasst die Schwangerschaft, die Geburt und die nachfolgende Erholungszeit der Mutter.
Die besonderen Leistungen bei Mutterschaft nach den [Artikeln 29 Absatz 2 des KVG](https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19940073/index.html#a29) und [13–16 der Verordnung über Leistungen](https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950275/index.html#a13) in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) werden während der ganzen Schwangerschaft ohne Kostenbeteiligung übernommen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Kontrolluntersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit diesen Untersuchungen.
<br>
Zudem müssen sich Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt (56. Tag um Mitternacht) grundsätzlich nicht mehr an den Kosten für allgemeine medizinische Leistungen nach den [Artikeln 25 und 25a KVG](https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19940073/index.html#a25) beteiligen.
Während der ganzen Schwangerschaft bleibt jedoch die Kostenbeteiligung bestehen für:
* Die medizinische Prävention (Art. 26 KVG und Art. 12a–e KLV)
* Unfälle (Art. 28 KVG)
* Leistungen bei Geburtsgebrechen (Art. 27 KVG)
* Den straflosen Abbruch der Schwangerschaft (Art. 30 KVG)
* Zahnärztliche Behandlungen (Art. 31 KVG und Art. 17–19a KLV)
Ich möchte Post nach Assura schicken, wie lauten die Postanschriften?
Möchten Sie uns Unterlagen zusenden? Hier sind unsere Korrespondenzadressen:
<strong>Versand von Heilungskosten</strong><br />
<div class="FAQ_Style">
* Sie wohnen in der Westschweiz:
<address>
Assura<br/>
Case postale 4<br/>
1052 Le Mont-sur-Lausanne
</address>
[Begleitblatt - Wohnort in der Westschweiz](https://passuraassets01.blob.core.windows.net/blue/cockpit-assets/2022/10/05/Page-daccompagnement_PREST_CHR_CP4LM_D_uid_633d487639d6e.pdf)
* Sie wohnen in der Deutschschweiz:
<address>
Assura<br/>
Case postale 9<br/>
1052 Le Mont-sur-Lausanne
</address>
[Begleitblatt - Wohnort in der Deutschschweiz](https://passuraassets01.blob.core.windows.net/blue/cockpit-assets/2022/10/05/Page-daccompagnement_PREST_CHA_CP9LM_D_uid_633d4875e5386.pdf)
* Sie wohnen im Tessin:
<address>
Assura<br/>
Case postale 10<br/>
1052 Le Mont-sur-Lausanne
</address>
[Begleitblatt - Wohnort im Tessin](https://passuraassets01.blob.core.windows.net/blue/cockpit-assets/2022/10/05/Page-daccompagnement_PREST_TI_CP10LM_D_uid_633d4876ae906.pdf)
<strong>Versand verschiedener Dokumente</strong><br />
<address>
Assura<br/>
Case postale 533<br/>
1009 Pully
</address>
[Begleitblatt - Andere Briefe](https://passuraassets01.blob.core.windows.net/blue/cockpit-assets/2022/10/05/Page-daccompagnement_CEM_CP533PU_D_uid_633d4875ce1dc.pdf)
</div>
Ich habe einen Unfall gehabt. Bin ich versichert?
Wenn Sie selbstständig, Schüler, Rentner, nicht erwerbstätig sind oder angestellt sind und durchschnittlich weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie die Unfalldeckung zu Ihrer Grundversicherung hinzufügen.
<br>
Bei Unfällen werden die Kosten für die gleichen Leistungen wie bei Krankheit übernommen (Art. 28 KVG). Das heisst, die gesetzlich vorgesehene Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) wird abgezogen.
Bei einem Unfall müssen Sie das Formular [Unfallmeldung](##customerPortal##&goToPage=/Services/Report/AccidentReport) ausfüllen, das auf unserer Website verfügbar ist.
<br>
Wenn Sie für Unfälle nicht im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung (KVG) versichert sind, wenden Sie sich bitte an die Unfallversicherung (UVG) Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Arbeitslosenkasse.
Mein Arzt hat mir ein Medikament verschrieben, aber Assura verweigert die Kostenübernahme. Warum?
Ein ärztlich verschriebenes Medikament wird nicht zwangsläufig übernommen. Es muss auch auf der [Spezialitätenliste](https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Arzneimittel/Referenzdokumente-zur-Spezialitaetenliste.html) (SL) oder der [Arzneimittelliste mit Tarif](https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Arzneimittel/arzneimittellistemittarif.html) (ALT) aufgeführt sein.
<br>
Gewisse Medikamente sind auch hinsichtlich der Menge, der Einnahmedauer und der medizinischen Indikation gemäss der [SL](https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Arzneimittel/Referenzdokumente-zur-Spezialitaetenliste.html) beschränkt.
Um die Verschreibung von kostengünstigeren Medikamenten (Generika und Biosimilars) zu fördern und so die Gesundheitskosten zu senken, hat der Bundesrat einen Selbstbehalt von 40% für die Medikamente eingeführt, die teurer sind als Produkte mit identischem Wirkstoff.
* Bei allen auf der SL aufgeführten Medikamenten kommt ein Selbstbehalt von 40% zur Anwendung.
* Wenn der Arzt aus medizinischen Gründen ausdrücklich die Abgabe des Originalpräparats verlangt, muss er dies im Rezept so vermerken (Art. 52a KVG).
Ich werde vom Leistungserbringer aufgefordert, vor Spitaleintritt einen Kostenvorschuss zu leisten. Was soll ich tun?
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Nummer 0800 277 872, bevor Sie den Kostenvorschuss (Depot) bezahlen. Wir beraten Sie gerne.
Werden die Sitzungen bei einem Psychologen durch die obligatorische Grundversicherung übernommen?
Bei der Grundversicherung wird unterschieden zwischen:
* Sitzungen bei einem Psychiater. Es werden höchstens 40 Sitzungen übernommen (für weitere Sitzungen ist ein Arztbericht erforderlich).
* Sitzungen bei einem delegiert arbeitenden Psychologen. Diese werden übernommen, wenn die Leistungen im Namen des verantwortlichen Psychologen und nach einem klar festgelegten Tarif in Rechnung gestellt werden (höchstens 40 Sitzungen).
* Seit dem 1. Juli 2022 übernimmt die Grundversicherung die Leistungen von psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Damit die Kosten übernommen werden, ist eine ärztliche Anordnung nötig. Ausserdem muss der Leistungserbringer gewisse Voraussetzungen erfüllen (kantonale Zulassung, Diplome, fachliche Weiterbildung) und die Anzahl Sitzungen ist durch klare Kriterien geregelt (maximal 15 Sitzungen, siehe Art. 11b KLV).
Wo bei der Grundversicherung Deckungslücken bestehen, kommen unsere Zusatzversicherungen zum Tragen. Die übernommenen Beträge entnehmen Sie unseren Versicherungsbedingungen.
Ich habe meine Rechnungen vor geraumer Zeit eingereicht. Wann erhalte ich Ihre Kostenbeteiligung?
90% der Rechnungen werden innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Wenn Sie nicht alle Ihre Rückerstattungen innerhalb dieser Frist erhalten haben, bitten wir Sie um Geduld.
Kann ich mich in jedem beliebigen Kanton hospitalisieren lassen?
Seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung per 1. Januar 2012 können Sie im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für Ihren Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung neu auch eine Einrichtung ausserhalb Ihres Wohnkantons wählen. Folgende Einschränkungen sind dabei jedoch zu beachten:
- Es muss sich um ein sogenanntes Listenspital handeln. Dies bedeutet, dass das betreffende Spital hinsichtlich der Art der Erkrankung auf der Spitalliste des Kantons, in dem Sie sich behandeln lassen, aufgeführt sein muss.
- Die behandelte Erkrankung muss einem der Fälle entsprechen, die im Rahmen der in der kantonalen Spitalliste aufgelisteten Leistungsaufträge festgelegt sind. Diese können durch eine jährliche Quote beschränkt werden.
- Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Spitalkosten nur in der Höhe des in Ihrem Wohnkanton geltenden Tarifs. Somit müssen Sie unter Umständen erhebliche Kosten selbst tragen, sollte der Tarif des gewählten Spitals denjenigen Ihres Wohnkantons überschreiten.
Genferseeregion
Espace Mittelland
Nordwestschweiz
Ostschweiz
Zentralschweiz
Zurich
Tessin
Mir wurde mitgeteilt, dass ein Überweisungsschein nötig ist. Was muss ich tun?
Alternative Modelle sind kostengünstiger, setzen jedoch das Einhalten bestimmter Regeln voraus um Kosten zu sparen. Der Überweisungsschein des Hausarztes ist für alle Spezialisten (Ärzte) nötig, ausser für Gynäkologen, Augenärzte, Chiropraktiker, Kinderärzte bis zum 12. Lebensjahr des Kindes (nur ausgewählte Modelle) und bei Notfällen.
Der Überweisungsschein muss der Rechnung des Spezialisten beigefügt oder innerhalb von 30 Tagen an Assura gesendet werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Kosten nicht mehr erstattet.
Der Überweisungsschein muss der Rechnung des Spezialisten beigefügt oder innerhalb von 30 Tagen an Assura gesendet werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Kosten nicht mehr erstattet.
Ich möchte eine Auslandreise unternehmen. Was muss ich in Bezug auf die Versicherungsdeckung beachten?
Bei einem medizinischen Notfall im Ausland kann sich die Versicherungsdeckung der Krankengrundversicherung (KVG) als unzureichend erweisen.
Kostenübernahme bei notfallmässigen Behandlungen gemäss den Bedingungen des jeweiligen Landes und den bilateralen Abkommen. Die in gewissen Ländern gültige Kostenbeteiligung kann erhebliche Kosten zulasten des Versicherten verursachen. Dies gilt beispielsweise für Frankreich, wo die vom Versicherten zu tragenden Kosten bis zu 35% der Behandlungskosten ausmachen können. Vergessen Sie nicht, Ihre Versichertenkarte mitzunehmen. Sie ermöglicht eine reibungslose Abwicklung, falls Sie in einem Land der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) dringende Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen.
Wir übernehmen die Kosten bei notfallmässigen Behandlungen. Dabei übernehmen wir höchstens das Doppelte des Betrages, der in der Schweiz im Wohnkanton des Versicherten vergütet worden wäre. In einigen Ländern wie zum Beispiel den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Japan können die Behandlungskosten rund drei- bis viermal höher ausfallen als in der Schweiz.
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen, bevor Sie Ihre Ferien antreten. Unsere Reisezusatzversicherung Mondia Plus übernimmt insbesondere die Kostenüberschreitungen und garantiert die Lieferung notwendiger Medikamente, die vor Ort sonst nicht erhältlich wären. Einen Berater kontaktieren Schadensfälle infolge Kriegshandlungen, Aufruhr oder Massenbewegungen, terroristischer Handlungen, Sabotage oder ähnlicher Ereignisse sind von unseren Reiseversicherungen Mondia und Mondia Plus ausgeschlossen (Art. 4.1.13 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen). Daher raten wir Ihnen dringend, die Rubrik «Reisehinweise» auf der Internetseite des EDA zu beachten, die Sie über die aktuelle Situation in verschiedenen Ländern (ausser den Ländern Westeuropas) und die allfälligen Risiken, denen Sie sich bei einem Aufenthalt aussetzen, informiert.
Damit Sie vor Ferienantritt auch bestimmt nichts vergessen, empfiehlt Ihnen Assura das Merkblatt für kluge Reisevögel. Darin finden Sie eine Checkliste mit den wichtigsten zu überprüfenden Punkten – von eventuell zu erledigenden Behördengängen über Reiseführer bis hin zu Strandartikeln. Entdecken Sie ausserdem unser Medikamentenmerkblatt und treten Sie Ihren Urlaub entspannt an.
Aufenthalt im EU-/EFTA-Raum
Kostenübernahme bei notfallmässigen Behandlungen gemäss den Bedingungen des jeweiligen Landes und den bilateralen Abkommen. Die in gewissen Ländern gültige Kostenbeteiligung kann erhebliche Kosten zulasten des Versicherten verursachen. Dies gilt beispielsweise für Frankreich, wo die vom Versicherten zu tragenden Kosten bis zu 35% der Behandlungskosten ausmachen können. Vergessen Sie nicht, Ihre Versichertenkarte mitzunehmen. Sie ermöglicht eine reibungslose Abwicklung, falls Sie in einem Land der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) dringende Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen.
Aufenthalt in den übrigen Ländern
Wir übernehmen die Kosten bei notfallmässigen Behandlungen. Dabei übernehmen wir höchstens das Doppelte des Betrages, der in der Schweiz im Wohnkanton des Versicherten vergütet worden wäre. In einigen Ländern wie zum Beispiel den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Japan können die Behandlungskosten rund drei- bis viermal höher ausfallen als in der Schweiz.
Besondere Deckung
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen, bevor Sie Ihre Ferien antreten. Unsere Reisezusatzversicherung Mondia Plus übernimmt insbesondere die Kostenüberschreitungen und garantiert die Lieferung notwendiger Medikamente, die vor Ort sonst nicht erhältlich wären. Einen Berater kontaktieren Schadensfälle infolge Kriegshandlungen, Aufruhr oder Massenbewegungen, terroristischer Handlungen, Sabotage oder ähnlicher Ereignisse sind von unseren Reiseversicherungen Mondia und Mondia Plus ausgeschlossen (Art. 4.1.13 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen). Daher raten wir Ihnen dringend, die Rubrik «Reisehinweise» auf der Internetseite des EDA zu beachten, die Sie über die aktuelle Situation in verschiedenen Ländern (ausser den Ländern Westeuropas) und die allfälligen Risiken, denen Sie sich bei einem Aufenthalt aussetzen, informiert.
Erinnerungsstütze und Medikamentenmerkblatt
Damit Sie vor Ferienantritt auch bestimmt nichts vergessen, empfiehlt Ihnen Assura das Merkblatt für kluge Reisevögel. Darin finden Sie eine Checkliste mit den wichtigsten zu überprüfenden Punkten – von eventuell zu erledigenden Behördengängen über Reiseführer bis hin zu Strandartikeln. Entdecken Sie ausserdem unser Medikamentenmerkblatt und treten Sie Ihren Urlaub entspannt an.
Ich bin im Ausland hospitalisiert. Kann mich Assura unterstützen?
Je nach abgeschlossener Versicherungsdeckung kann Ihre Versicherung Ihnen bei Krankheit oder Unfall im Ausland beistehen und gewisse Kosten übernehmen.
Hilfeleistung im Ausland und Rückführungen werden von unserer Hilfeleistungsorganisation koordiniert. Diese ist für Kunden mit den folgenden Zusatzversicherungen rund um die Uhr unter der Nummer +41 21 721 44 88 erreichbar. Mondia, Mondia Plus, Aventura, Complementa Plus, Natura R3, Optima, Optima Varia, Optima Plus, Optima Plus Varia, Ultra, Ultra Varia, Priveco, Priveco Varia, Priveco Plus, Priveco Plus Varia, Previsia Plus, Previsia Maxi, und Previsia Extra.
Nachfolgend finden Sie die verschiedenen im Ausland garantierten Leistungen für jede einzelne unserer Versicherungen. Konsultieren Sie einfach Ihre Versicherungspolice, um zu prüfen, von welchen Deckungen Sie profitieren. Damit Sie jederzeit Zugang zu Ihrer Police haben, empfehlen wir Ihnen, ein Konto in unserem Kundenbereich zu eröffnen. Diese gesicherte Plattform ermöglicht es Ihnen, Ihren Vertrag schnell und mühelos zu verwalten.
Sie haben unsere Reiseversicherung Mondia noch nicht abgeschlossen? Kontaktieren Sie einen Berater, damit Sie alle wichtigen Informationen zu dieser Versicherung erhalten, die eine optimale Übernahme der Heilungskosten im Ausland bietet.
Hilfeleistungsvereinbarung für Touristen
Im Ausland garantierte Leistungen für jede einzelne unserer Versicherungen
Hilfeleistung im Ausland und Rückführungen werden von unserer Hilfeleistungsorganisation koordiniert. Diese ist für Kunden mit den folgenden Zusatzversicherungen rund um die Uhr unter der Nummer +41 21 721 44 88 erreichbar. Mondia, Mondia Plus, Aventura, Complementa Plus, Natura R3, Optima, Optima Varia, Optima Plus, Optima Plus Varia, Ultra, Ultra Varia, Priveco, Priveco Varia, Priveco Plus, Priveco Plus Varia, Previsia Plus, Previsia Maxi, und Previsia Extra.
Nachfolgend finden Sie die verschiedenen im Ausland garantierten Leistungen für jede einzelne unserer Versicherungen. Konsultieren Sie einfach Ihre Versicherungspolice, um zu prüfen, von welchen Deckungen Sie profitieren. Damit Sie jederzeit Zugang zu Ihrer Police haben, empfehlen wir Ihnen, ein Konto in unserem Kundenbereich zu eröffnen. Diese gesicherte Plattform ermöglicht es Ihnen, Ihren Vertrag schnell und mühelos zu verwalten.
Sie haben unsere Reiseversicherung Mondia noch nicht abgeschlossen? Kontaktieren Sie einen Berater, damit Sie alle wichtigen Informationen zu dieser Versicherung erhalten, die eine optimale Übernahme der Heilungskosten im Ausland bietet.
Hilfeleistungsvereinbarung für Touristen
Im Ausland garantierte Leistungen für jede einzelne unserer Versicherungen
Ich habe eine Leistungsabrechnung erhalten. Wie ist diese zu verstehen?
Nach jeder Kostenbearbeitung erhalten unsere Kunden eine Leistungsabrechnung, worin die Beträge der von Assura erbrachten Leistungen sowie die eventuelle Beteiligung des Versicherten an seinen Gesundheitskosten aufgeführt sind. Einige zusätzliche Definitionen:
- Gewählte Franchise – Bis zum Erreichen dieses Betrages gehen die anerkannten Behandlungskosten zu Ihren Lasten.
- Anerkannter Betrag – Die vom Versicherer gemäss den Bedingungen der Grund- oder Zusatzversicherung übernommenen Behandlungskosten. Die nicht anerkannten Leistungen gehen vollumfänglich zu Lasten des Versicherten.
- Kostenbeteiligung des Versicherten – Besteht aus Franchise, Selbstbehalt (bis zur Höhe von CHF 700 jährlich für Erwachsene) und dem Spitalbeitrag (CHF 15 täglich bei Spitalaufenthalt). Die Franchise und der Selbstbehalt werden pro Kalenderjahr berechnet, das heisst vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Lohnt sich die Wahl eines Alternativmodells bei der Grundversicherung?
Falls Sie sich für ein solches Modell entscheiden, akzeptieren Sie auch die Wirtschaftlichkeitsgrundsätze dieser Modelle (Ärztenetzwerk, Partnerapotheken usw.). Diese Grundsätze wirken sich positiv auf Ihre Prämien aus.
Weshalb wird mir empfohlen, Generika zu kaufen?
Damit Sie Einsparungen erzielen können, empfiehlt Ihnen Assura, Generika zu kaufen. Es handelt sich um Medikamente, deren Patentschutz abgelaufen ist. Diese Produkte weisen dieselbe Zusammensetzung, Menge und Wirksamkeit auf wie die Originalmedikamente. Da jedoch die Forschungskosten wegfallen, können sie 20 bis 50% günstiger verkauft werden.
Beim Kauf von Originalmedikamenten, für die um mindestens 20% günstigere Generika existieren, beträgt Ihr Selbstbehalt 40% des Medikamentenpreises (statt 10%). Bitten Sie also Ihren Arzt, Ihnen wenn möglich weniger teure Generika zu verordnen. Fragen Sie auch Ihren Apotheker um Rat. Dieser kann das von einem Arzt verordnete Originalpräparat durch ein günstigeres Generikum ersetzen.
Hier finden Sie die Generikaliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Beim Kauf von Originalmedikamenten, für die um mindestens 20% günstigere Generika existieren, beträgt Ihr Selbstbehalt 40% des Medikamentenpreises (statt 10%). Bitten Sie also Ihren Arzt, Ihnen wenn möglich weniger teure Generika zu verordnen. Fragen Sie auch Ihren Apotheker um Rat. Dieser kann das von einem Arzt verordnete Originalpräparat durch ein günstigeres Generikum ersetzen.
Hier finden Sie die Generikaliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Können alle Operationen stationär durchgeführt werden?
Um die Kostensteigerung im Gesundheitswesen einzudämmen, übernimmt Assura die Kosten für die folgenden Operationen nur, wenn diese ambulant durchgeführt werden, es sei denn, es liegt eine ärztliche Begründung vor. Mit dieser Massnahme können bedeutende Einsparungen erzielt werden, die den Versicherten zugutekommen.
Assura erteilt bei gewissen Eingriffen die Kostengutsprache für einen stationären Aufenthalt nur, wenn Assura bzw. ein von Assura benannter Vertrauensarzt hierfür eine detaillierte medizinische Begründung erhält. Ohne plausible medizinische Begründung erteilt Assura für die nachfolgenden Eingriffe nur bei ambulanter Durchführung eine Kostengutsprache:
Bei offenen Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen unser medizinischer Dienst unter der Nummer 0842 277 872 zur Verfügung.
Assura erteilt bei gewissen Eingriffen die Kostengutsprache für einen stationären Aufenthalt nur, wenn Assura bzw. ein von Assura benannter Vertrauensarzt hierfür eine detaillierte medizinische Begründung erhält. Ohne plausible medizinische Begründung erteilt Assura für die nachfolgenden Eingriffe nur bei ambulanter Durchführung eine Kostengutsprache:
- Arthroskopische Meniskusoperationen
- ORL-Eingriffe (Septumplastik, Conchotomie, endonasale Polypektomie, Naseneingangskorrektur, Nasenspitzenkorrektur, endoskopische Nasentoilette, Nebennasenhöhlentoilette)
- Einseitige Varizen-OP
- Gynäkologische Eingriffe (Hysteroskopie diagnostisch, Hysteroskopie mit Curettage und/oder Biopsie, Hysterosalpingographie, Interruptio, laparoskopische Sterilisation, diagnostische Laparoskopie, nicht chirurgische Endometriumdestruktion (Cavatherm, Rollerball, Thermachoice, NovaSure))
- Hämorrhoiden
- Hammerzehen
- Epikondylitis (Tennisarm)
- Carpaltunnelsyndrom
- Polysomnographie
Bei offenen Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen unser medizinischer Dienst unter der Nummer 0842 277 872 zur Verfügung.
Mir wurde mitgeteilt, dass die Kosten für meine Medikamente nicht übernommen werden. Weshalb?
Einige alternative Modelle setzen den Bezug von Arzneimitteln über anerkannte Apotheken voraus.
Die Liste der anerkannten Apotheken für die verschiedenen Modelle ist auf folgenden Seiten zu finden:
Was bietet Assura Versicherten, die Fitness betreiben möchten?
Dank der Partnerschaft mit Let's Go Fitness bietet Ihnen Assura 20% Rabatt auf Ihr Jahresabonnement des Typs Z.Um dieses Angebot zu nutzen, weisen Sie einfach Ihre Assura-Versichertenkarte (oder Ihre Versicherungspolice) vor. Das Angebot gilt unabhängig von der Versicherungsdeckung.
- Zugang zur allen Studios der grössten Fitnesskette mit einem einzigen Abonnement
- Ausarbeitung und Weiterentwicklung von persönlichen Trainingsprogrammen
- Zahlreiche abwechslungsreiche und effiziente Gruppenkurse
- Wellnessbereich (Hamam, Sauna, Whirlpool)
- Möglichkeit,das Abonnement kostenlos und ohne Nachweis während sieben bis 90 Tagen im Jahr auszusetzen
- Zahlungserleichterung: Zahlung in höchstens vier Raten ohne Zusatzkosten
Was unternimmt Assura, um die Prämienerhöhungen einzuschränken?
Assura tut im Rahmen der Möglichkeiten alles, um die Kosten für ihre Versicherten gering zu halten: Rechnungskontrolle, Tarifverhandlungen, Förderung von Generika usw.
In der Rolle als verantwortungsbewusster Versicherer für verantwortungsbewusste Versicherte ist dies eines der Kernanliegen von Assura.
In der Rolle als verantwortungsbewusster Versicherer für verantwortungsbewusste Versicherte ist dies eines der Kernanliegen von Assura.
Wie viel Zeit habe ich, um die Rechnungen für meine Behandlungskosten einzusenden?
Ab Erhalt der Rechnung haben Sie bei der Grundversicherung (KVG) fünf Jahre und bei Zusatzversicherungen (VVG) zwei Jahre Zeit, um die Rückerstattung der Kosten zu beantragen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt Ihr Anspruch auf Rückerstattung.
Kann ich meine Rechnungen nach und nach einsenden?
Damit wir Ihnen attraktive Prämien bieten können, bemühen wir uns, unsere Verwaltungskosten möglichst gering zu halten. Dafür sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen.
Wir bitten Sie daher, uns Ihre Rechnungen erst zuzusenden, wenn deren Summe den Betrag Ihrer Jahresfranchise übersteigt. Nur so können unnötige Bearbeitungen von Quittungen und Arztrechnungen, die kein Anrecht auf Rückerstattung geben, verhindert werden.
Zu Ihrer Unterstützung stellen wir Ihnen ein Dokument zur Verfügung, mit dessen Hilfe Sie Ihre Kosten in einer Liste erfassen können. Sobald der Totalbetrag Ihre Jahresfranchise überschreitet, besteht kein Grund mehr, das Jahresende abzuwarten: Stecken Sie Ihre Rechnungen einfach in einen Umschlag und schicken Sie sie uns zu.
Wir bitten Sie daher, uns Ihre Rechnungen erst zuzusenden, wenn deren Summe den Betrag Ihrer Jahresfranchise übersteigt. Nur so können unnötige Bearbeitungen von Quittungen und Arztrechnungen, die kein Anrecht auf Rückerstattung geben, verhindert werden.
Zu Ihrer Unterstützung stellen wir Ihnen ein Dokument zur Verfügung, mit dessen Hilfe Sie Ihre Kosten in einer Liste erfassen können. Sobald der Totalbetrag Ihre Jahresfranchise überschreitet, besteht kein Grund mehr, das Jahresende abzuwarten: Stecken Sie Ihre Rechnungen einfach in einen Umschlag und schicken Sie sie uns zu.
Muss ich meine Behandlungskosten vor der Rückerstattung selbst bezahlen (Systeme «Tiers garant» und «Tiers payant»)?
«Tiers garant» und «Tiers payant»
Das Gesetz zur Grundversicherung sieht zwei Systeme zur Rückerstattung der Rechnungen vor:
- «Tiers garant»: Der Patient bezahlt die Rechnung seines Arztes oder seiner Apotheke und fordert danach deren Rückerstattung beim Versicherer ein.
- «Tiers payant»: Der Leistungserbringer sendet die Rechnung an den Krankenversicherer. Anschliessend erhält er vom Krankenversicherer die Rechnung erstattet. Sind die Franchise und/oder der Selbstbehalt des Versicherten noch nicht ausgeschöpft, stellt der Krankenversicherer dem Versicherten die entstandenen Kosten in Rechnung.
Ab dem 1. Januar 2018 müssen Assura-Kunden, die Sie auf teure Medikamente angewiesen sind, beim Bezug in der Apotheke Beträge ab CHF 200 nicht mehr vorschiessen. In diesem Fall kommt das «Tiers payant»-System zur Anwendung. Bedingung hierfür ist, dass Ihr Apotheker die zwischen dem Krankenversicherer und pharmaSuisse, dem Schweizerischen Apothekerverband (SAV) unterzeichnete Vereinbarung anwendet. Mehr Infos in unserer Pressemitteilung.
Unter welchen Umständen werden Zahnbehandlungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen?
Dabei handelt es sich hauptsächlich um Zahnunfälle, die nicht von einer Unfallversicherung gedeckt sind, und bestimmte schwere Erkrankungen des Kausystems (Art. 17–19a der KLV).
Für eine vollständige Abdeckung Ihrer Zahnpflege können Sie unsere Zahnversicherungsprodukte abschliessen.
Für eine vollständige Abdeckung Ihrer Zahnpflege können Sie unsere Zahnversicherungsprodukte abschliessen.
Werden meine Behandlungskosten vollumfänglich übernommen?
Franchise und Selbstbehalt
Die Versicherten beteiligen sich an den Kosten der für sie im Rahmen der Grundversicherung erbrachten Leistungen. Bevor sie ihre Rechnungen zwecks Rückerstattung dem Versicherer zustellen, muss deren Summe den Betrag ihrer Franchise erreichen. Diese beträgt mindestens CHF 300.Die Versicherten können unter folgenden Franchisen wählen:- Erwachsene: CHF 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000, 2’500
- Kinder: CHF 0, 100, 200, 300, 400, 500, 600
Übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung Transportkosten (Ambulanz, Helikopter, Notfalltransporte)?
Ja, zum Teil. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt 50% der Kosten von medizinisch indizierten Krankentransporten. Maximal wird pro Kalenderjahr ein Betrag von CHF 500 für planbare Transporte (Art. 26 KLV) und CHF 5’000 für nicht planbare Transporte (Art. 27 KLV) überommen.
Für eine erweiterte Deckung siehe Complementa Extra.
Für eine erweiterte Deckung siehe Complementa Extra.
Ich brauche eine Brille. Übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen Teil der Kosten?
Bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beteiligt sich die obligatorische Krankenpflegeversicherung an den Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen bis zum Betrag von CHF 180 pro Jahr (MiGeL, Ziff. 25.01).
Bei Erwachsenen erfolgt seit dem 1. Januar 2011 keine Kostenbeteiligung nach dem KVG (ausser in Sonderfällen, (MiGeL, Ziff. 25.02).
Für eine umfassendere Kostenübernahme siehe Einzelheiten zu Complementa Extra.
Bei Erwachsenen erfolgt seit dem 1. Januar 2011 keine Kostenbeteiligung nach dem KVG (ausser in Sonderfällen, (MiGeL, Ziff. 25.02).
Für eine umfassendere Kostenübernahme siehe Einzelheiten zu Complementa Extra.
Wieso zahlt die Versicherung nicht immer, wenn ein Rezept vorliegt?
Nicht alles, was der Arzt verschreibt, ist über die Grundversicherung abgedeckt. Aus der Grundversicherung dürfen wir nur das vergüten, was im Gesetz und in den Verordnungen zur obligatorischen Krankenversicherung aufgeführt ist. Viele verordnete Hilfsmittel/Gegenstände und Medikamente dürfen wir somit nur aus entsprechenden Zusatzversicherungen vergüten.
Ich war bei einem Osteopathen. Übernimmt die Grundversicherung einen Teil der Kosten?
Sitzungen bei einem Osteopathen werden von der Grundversicherung (KVG) nicht übernommen.
Die Zusatzversicherung Natura sieht eine Übernahme von mehr als 20 anerkannten Therapien vor, darunter auch die Osteopathie.
Ich bin schwanger. Werden meine Behandlungskosten von Assura vollumfänglich übernommen?
Die Mutterschaft umfasst die Schwangerschaft, die Geburt und die nachfolgende Erholungszeit der Mutter.Die besonderen Leistungen bei Mutterschaft nach den Artikeln 29 Absatz 2 des KVG und 13–16 der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) werden während der ganzen Schwangerschaft ohne Kostenbeteiligung übernommen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Kontrolluntersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit diesen Untersuchungen.
Zudem müssen sich Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt (56. Tag um Mitternacht) grundsätzlich nicht mehr an den Kosten für allgemeine medizinische Leistungen nach den Artikeln 25 und 25a KVG beteiligen.Während der ganzen Schwangerschaft bleibt jedoch die Kostenbeteiligung bestehen für:
Zudem müssen sich Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt (56. Tag um Mitternacht) grundsätzlich nicht mehr an den Kosten für allgemeine medizinische Leistungen nach den Artikeln 25 und 25a KVG beteiligen.Während der ganzen Schwangerschaft bleibt jedoch die Kostenbeteiligung bestehen für:
- Die medizinische Prävention (Art. 26 KVG und Art. 12a–e KLV)
- Unfälle (Art. 28 KVG)
- Leistungen bei Geburtsgebrechen (Art. 27 KVG)
- Den straflosen Abbruch der Schwangerschaft (Art. 30 KVG)
- Zahnärztliche Behandlungen (Art. 31 KVG und Art. 17–19a KLV)
Ich möchte Post nach Assura schicken, wie lauten die Postanschriften?
Möchten Sie uns Unterlagen zusenden? Hier sind unsere Korrespondenzadressen:Versand von Heilungskosten
Case postale 4
1052 Le Mont-sur-Lausanne Begleitblatt - Wohnort in der Westschweiz
Case postale 9
1052 Le Mont-sur-Lausanne Begleitblatt - Wohnort in der Deutschschweiz
Case postale 10
1052 Le Mont-sur-Lausanne Begleitblatt - Wohnort im TessinVersand verschiedener Dokumente
Assura
Case postale 533
1009 Pully Begleitblatt - Andere Briefe
- Sie wohnen in der Westschweiz:
Case postale 4
1052 Le Mont-sur-Lausanne Begleitblatt - Wohnort in der Westschweiz
- Sie wohnen in der Deutschschweiz:
Case postale 9
1052 Le Mont-sur-Lausanne Begleitblatt - Wohnort in der Deutschschweiz
- Sie wohnen im Tessin:
Case postale 10
1052 Le Mont-sur-Lausanne Begleitblatt - Wohnort im TessinVersand verschiedener Dokumente
Assura
Case postale 533
1009 Pully Begleitblatt - Andere Briefe
Ich habe einen Unfall gehabt. Bin ich versichert?
Wenn Sie selbstständig, Schüler, Rentner, nicht erwerbstätig sind oder angestellt sind und durchschnittlich weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie die Unfalldeckung zu Ihrer Grundversicherung hinzufügen.
Bei Unfällen werden die Kosten für die gleichen Leistungen wie bei Krankheit übernommen (Art. 28 KVG). Das heisst, die gesetzlich vorgesehene Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) wird abgezogen.Bei einem Unfall müssen Sie das Formular Unfallmeldung ausfüllen, das auf unserer Website verfügbar ist.
Wenn Sie für Unfälle nicht im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung (KVG) versichert sind, wenden Sie sich bitte an die Unfallversicherung (UVG) Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Arbeitslosenkasse.
Bei Unfällen werden die Kosten für die gleichen Leistungen wie bei Krankheit übernommen (Art. 28 KVG). Das heisst, die gesetzlich vorgesehene Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) wird abgezogen.Bei einem Unfall müssen Sie das Formular Unfallmeldung ausfüllen, das auf unserer Website verfügbar ist.
Wenn Sie für Unfälle nicht im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung (KVG) versichert sind, wenden Sie sich bitte an die Unfallversicherung (UVG) Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Arbeitslosenkasse.
Mein Arzt hat mir ein Medikament verschrieben, aber Assura verweigert die Kostenübernahme. Warum?
Ein ärztlich verschriebenes Medikament wird nicht zwangsläufig übernommen. Es muss auch auf der Spezialitätenliste (SL) oder der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) aufgeführt sein.
Gewisse Medikamente sind auch hinsichtlich der Menge, der Einnahmedauer und der medizinischen Indikation gemäss der SL beschränkt.Um die Verschreibung von kostengünstigeren Medikamenten (Generika und Biosimilars) zu fördern und so die Gesundheitskosten zu senken, hat der Bundesrat einen Selbstbehalt von 40% für die Medikamente eingeführt, die teurer sind als Produkte mit identischem Wirkstoff.
Gewisse Medikamente sind auch hinsichtlich der Menge, der Einnahmedauer und der medizinischen Indikation gemäss der SL beschränkt.Um die Verschreibung von kostengünstigeren Medikamenten (Generika und Biosimilars) zu fördern und so die Gesundheitskosten zu senken, hat der Bundesrat einen Selbstbehalt von 40% für die Medikamente eingeführt, die teurer sind als Produkte mit identischem Wirkstoff.
- Bei allen auf der SL aufgeführten Medikamenten kommt ein Selbstbehalt von 40% zur Anwendung.
- Wenn der Arzt aus medizinischen Gründen ausdrücklich die Abgabe des Originalpräparats verlangt, muss er dies im Rezept so vermerken (Art. 52a KVG).
Ich werde vom Leistungserbringer aufgefordert, vor Spitaleintritt einen Kostenvorschuss zu leisten. Was soll ich tun?
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Nummer 0800 277 872, bevor Sie den Kostenvorschuss (Depot) bezahlen. Wir beraten Sie gerne.
Werden die Sitzungen bei einem Psychologen durch die obligatorische Grundversicherung übernommen?
Bei der Grundversicherung wird unterschieden zwischen:
- Sitzungen bei einem Psychiater. Es werden höchstens 40 Sitzungen übernommen (für weitere Sitzungen ist ein Arztbericht erforderlich).
- Sitzungen bei einem delegiert arbeitenden Psychologen. Diese werden übernommen, wenn die Leistungen im Namen des verantwortlichen Psychologen und nach einem klar festgelegten Tarif in Rechnung gestellt werden (höchstens 40 Sitzungen).
- Seit dem 1. Juli 2022 übernimmt die Grundversicherung die Leistungen von psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Damit die Kosten übernommen werden, ist eine ärztliche Anordnung nötig. Ausserdem muss der Leistungserbringer gewisse Voraussetzungen erfüllen (kantonale Zulassung, Diplome, fachliche Weiterbildung) und die Anzahl Sitzungen ist durch klare Kriterien geregelt (maximal 15 Sitzungen, siehe Art. 11b KLV).
Meine Versicherung verwalten
Ich habe meine Versichertenkarte verloren. Was muss ich tun, um eine neue zu erhalten?
Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Karte können Sie mit [diesem Formular](##customerPortal##&goToPage=/Services/Certificates/InsuranceCardOrder) eine neue bestellen.
Ich möchte Prämienverbilligung beanspruchen. Wie muss ich meinen Antrag stellen?
Wenn Ihr **steuerbares Einkommen unter der festgesetzten Grenze liegt**, haben Sie eventuell Anspruch auf eine von Ihrem Wohnkanton gewährte Prämienverbilligung. Somit wird Ihre ganze Grundversicherungsprämie, oder zumindest ein Teil davon, vom Kanton übernommen.
<br>
Bitte wenden Sie sich zunächst an die zuständige **kantonale oder kommunale Stelle** Ihres Wohnortes (vgl. unten stehende Liste). Für weitere Fragen zur Bearbeitung Ihres Antrages auf Prämienverbilligung durch unsere Dienste füllen Sie bitte [dieses Formular](##customerPortal##&goToPage=/Services/Contact/GeneralQuestion) aus.
### Adressliste für die Anfrage um Erhalt von Prämienverbilligung
</br>
<div class="FAQ_Style">
<h4>Argau (AG)</h4>
<address>
<strong>SVA Aargau</strong><br />
Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau<br />
Tel. 062 836 81 81<br />
<a href="https://www.sva-ag.ch/" target="_blank">www.sva-ag.ch</a>
</address>
<h4>Appenzell Innerrhoden (AI)</h4>
<address>
<strong>Gesundheitsamt</strong><br />
Hoferbad 2, 9050 Appenzell<br />
Tel. 071 788 92 50<br />
<a href="https://www.ai.ch/" target="_blank">www.ai.ch</a>
</address>
<h4>Appenzell Ausserrhoden (AR)</h4>
<address>
<strong>Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden</strong><br />
Neue Steig 15, Postfach, 9102 Herisau<br />
Tel. 071 354 51 51<br />
<a href="https://www.sovar.ch/site/index.cfm" target="_blank">www.sovar.ch</a>
</address>
<h4>Berne (BE)</h4>
<address>
<strong>Office des assurances sociales</strong><br />
Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen<br />
Tel. 031 636 45 00<br />
<a href="https://www.jgk.be.ch/" target="_blank">www.jgk.be.ch</a>
</address>
<h4>Basel-Landschaft (BL)</h4>
<address>
<strong>SVA Basel-Landschaft</strong><br />
Hauptstrasse 109, 4102 Binningen<br />
Tel. 061 425 25 25<br />
<a href="https://www.sva-bl.ch/de/" target="_blank">www.sva-bl.ch</a>
</address>
<h4>Basel-Stadt (BS)</h4>
<address>
<strong>Amt für Sozialbeiträge</strong><br />
Grenzacherstrasse 62, 4005 Basel<br />
Tel. 061 267 87 11 <br />
<a href="https://www.asb.bs.ch/" target="_blank">www.asb.bs.ch</a>
</address>
<h4>Fribourg (FR)</h4>
<address>
<strong>Etablissement cantonal des assurances sociales ECAS</strong><br />
Secteur Réduction des primes d'assurance-maladie RPI,<br />
Impasse de la colline 1, Case postale, 1762 Givisiez<br />
Tel. 026 305 45 00<br />
<a href="https://www.caisseavsfr.ch/" target="_blank">www.caisseavsfr.ch</a>
</address>
<h4>Genève (GE)</h4>
<address>
<strong>Service de l’assurance-maladie</strong><br />
Rte de Frontenex 62, 1207 Genève<br />
022 546 19 10<br />
<a href="https://www.ge.ch/organisation/service-assurance-maladie" target="_blank">www.ge.ch/lc/sam </a>
</address>
<h4>Glarus (GL)</h4>
<address>
<strong>Kantonale Steuerverwaltung, Abteilung IPV</strong><br />
Hauptstrasse 11/17, 8750 Glarus<br />
Tel. 055 646 61 50<br />
<a href="https://www.gl.ch/" target="_blank">www.gl.ch</a>
</address>
<h4>Graubünden (GR)</h4>
<address>
<strong>Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden,</strong><br />
Ottostrasse 24, 7000 Chur<br />
Tel. 081 257 41 11<br />
<a href="https://www.sva.gr.ch/" target="_blank">www.sva.gr.ch</a>
</address>
<h4>Jura (Ju)</h4>
<address>
<strong>Caisse de Compensation du Jura</strong><br />
Rue Bel-Air 3, Case postale 368, 2350 Saignelégier<br />
Tel. 032 952 11 11<br />
<a href="https://www.caisseavsjura.ch/" target="_blank">www.caisseavsjura.ch</a>
</address>
<h4>Luzern (Lu)</h4>
<address>
<strong>WAS Wirtschaft Arbeit Soziales, Ausgleichskasse Luzern</strong><br />
Würzenbachstrasse 8, Postfach, 6000 Luzern 15<br />
Tel. 041 375 05 05<br />
<a href="https://www.ahvluzern.ch/" target="_blank">www.was-luzern.ch/ak</a>
</address>
<h4>Neuchâtel (Ne)</h4>
<address>
<strong>Office cantonal de l’assurance-maladie</strong><br />
Espace de l’Europe 2, Case postale 716, 2002 Neuchâtel<br />
Tel. 032 889 66 30<br />
<a href="https://www.ne.ch/autorites/DEAS/SASO/organisation/Pages/ocam.aspx" target="_blank">www.ne.ch/ocam</a>
</address>
<h4>Nidwalden (NW)</h4>
<address>
<strong>Ausgleichskasse Nidwalden</strong><br />
Stansstaderstrasse 88, Postfach, 6371 Stans<br />
Tel. 041 618 51 00<br />
<a href="https://www.ausgleichskasse.ch/" target="_blank">www.ausgleichskasse.ch</a>
</address>
<h4>Obwalden (OW)</h4>
<address>
<strong>Gesundheitsamt</strong><br />
St. Antonistrasse 4, Postfach 1243, 6061 Sarnen<br />
Tel. 041 666 63 05<br />
<a href="https://www.ow.ch/de/" target="_blank">www.ow.ch</a>
</address>
<h4>St. Gallen (SG)</h4>
<address>
<strong>Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen</strong><br />
Brauerstrasse 54, 9016 St. Gallen<br />
Tel. 071 282 66 33<br />
<a href="https://www.svasg.ch/index.php" target="_blank">www.svasg.ch</a>
</address>
<h4>Schaffhausen (SH)</h4>
<address>
<strong>Sozialversicherungsamt Schaffhausen</strong><br />
Oberstadt 9, 8200 Schaffhausen<br />
Tel. 052 632 61 11<br />
<a href="http://www.svash.ch/" target="_blank">www.svash.ch</a>
</address>
<h4>Solothurn (SO)</h4>
<address>
<strong>Ausgleichskasse des Kantons Solothurn</strong><br />
Allmendweg 6, 4528 Zuchwil<br />
Tel. 032 686 22 00<br />
<a href="https://www.akso.ch/" target="_blank">www.akso.ch</a>
</address>
<h4>Schwyz (SZ)</h4>
<address>
<strong>Ausgleichskasse Schwyz</strong><br />
Abteilung Leistungen (KVG), Postfach 53, 6431 Schwyz<br />
Tel. 041 819 04 25<br />
<a href="https://www.ausgleichskasse.ch/" target="_blank">www.ausgleichskasse.ch</a>
</address>
<h4>Thurgau (TG)</h4>
<address>
<strong>Amt für Gesundheit</strong><br />
Promenadenstrasse 16, 8510 Frauenfeld<br />
Tel. 058 345 68 46<br />
<a href="https://gesundheit.tg.ch/" target="_blank">www.gesundheit.tg.ch</a>
</address>
<h4>Ticino (TI)</h4>
<address>
<strong>Istituto delle assicurazioni sociali, Ufficio dell'assicurazione malattia</strong><br />
Via Ghiringhelli 15a, 6501 Bellinzona<br />
Tel. 091 821 93 11<br />
<a href="https://www4.ti.ch/dss/ias/ias/" target="_blank">www.iasticino.ch</a>
</address>
<h4>Uri (UR)</h4>
<address>
<strong>Amt für Gesundheit</strong><br />
Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf<br />
Tel. 041 875 22 42<br />
<a href="https://www.ur.ch/dienstleistungen/3519" target="_blank">www.ur.ch/praemienverbilligung</a>
</address>
<h4>Vaud (VD)</h4>
<address>
<strong>Office vaudois de l’assurance-maladie</strong><br />
Ch. de Mornex 40, 1014 Lausanne<br />
Tel. 021 557 47 47<br />
<a href="https://www.vd.ch/themes/sante-soins-et-handicap/assurance-maladie/subside-a-lassurance-maladie/" target="_blank">www.vd.ch/ovam</a>
</address>
<h4>Valais (VS)</h4>
<address>
<strong>Caisse de compensation du canton du Valais</strong><br />
Av. Pratifori 22, 1950 Sion<br />
Tel. 027 324 91 11<br />
<a href="https://www.vs.ch/" target="_blank">www.vs.ch</a>
</address>
<h4>Zug (ZG)</h4>
<address>
<strong>Ausgleichskasse Zug</strong><br />
Baarerstrasse 11, Postfach, 6302 Zug<br />
Tel. 041 560 47 00<br />
<a href="https://www.ausgleichskasse.ch/" target="_blank">www.ausgleichskasse.ch</a>
</address>
<h4>Zürich (ZH)</h4>
<address>
<strong>Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich</strong><br />
Röntgenstrasse 17, Postfach, 8087 Zürich<br />
Tel. 044 448 50 00 00<br />
<a href="https://www.svazurich.ch/internet/de/home.html" target="_blank">www.svazurich.ch</a>
</address>
</div>
Ich muss meinen Militärdienst absolvieren. Ändert dies etwas an meiner Versicherungsdeckung?
Wenn Sie Militärdienst leisten, sind Sie durch die Armee versichert. Wenn Sie an mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen Dienst tun, können Sie Ihre **Grundversicherung** aussetzen (nicht aber eventuelle Zusatzversicherungen). Ihre Grundversicherungsprämie wird Ihnen somit für den Zeitraum Ihres Militärdienstes nicht in Rechnung gestellt.
<br>
Damit wir Ihre Versicherung sistieren können, müssen Sie uns Ihren **Marschbefehl** zustellen sobald Sie diesen erhalten. Bei Eintritt in den Militärdienst erhalten Sie einen **Auszug aus Ihrem Dienstbüchlein**. Bitte senden Sie uns diesen ebenfalls zeitnah zu.
<br>
Diese Unterlagen können uns über dieses [Formular](##customerPortal##&goToPage=/Services/Contact/GeneralQuestion) oder per Briefpost an Assura – Case postale 533 – 1009 Pully übermittelt werden.
Wo finde ich die Informationen zu den von mir zu tragenden Krankheits- und Unfallkosten, die ich für meine Steuererklärung benötige?
Mit den beiden untenstehenden Formularen erhalten die Belege für Ihre Steuererklärung. Das erste Dokument weist den Betrag der von Assura vergüteten Leistungen sowie Ihre Kostenbeteiligung aus; das zweite Dokument führt den Gesamtbetrag aller Prämien auf, die Sie in einem bestimmten Steuerjahr bezahlt haben. [Zusätzliche Informationen](/leitfaeden/belege-fur-steuererklarung).
1. [Leistungsbescheinigung](##customerPortal##&goToPage=/Services/Certificates/MedicalFees)
2. [Detail der in Rechnung gestellten Prämien](##customerPortal##&goToPage=/Services/Certificates/BilledPrime)
Ich bin arbeitslos. Ändert dies etwas an meiner Versicherungsdeckung?
Wenn Sie arbeitslos sind und das Unfallrisiko bisher in Ihrer Grundversicherung eingeschlossen war, können Sie dieses ausschliessen. **Ihre Unfalldeckung wird in diesem Fall von Ihrer Arbeitslosenkasse übernommen.** Dazu müssen Sie nur [dieses Formular](##customerPortal##&goToPage=/Services/Contact/GeneralQuestion) ausfüllen oder uns Ihren schriftlichen Antrag zusammen mit der Kopie einer Abrechnung der Arbeitslosenkasse zukommen lassen, die nicht älter als drei Monate ist.
<br>
Wenn Sie Ihre Arbeitsstelle verlieren und seit mindestens 120 Tagen über Complementa Maxi oder [Complementa Extra](/versicherungen/zusatzversicherungen/erganzung-grundversicherung) verfügen, können die Prämien all Ihrer aktiven Kategorien bis zu zwölf Monate ausgesetzt werden.
Ich möchte eine Zusatzversicherung kündigen oder widerrufen.
Sie können uns Ihre Kündigung mittels [Formular](/kontakt-beendigung) oder per Brief an Assura, Postfach 533, 1009 Pully senden.
Zahlung per LSV oder Debit Direct
Schicken Sie uns dieses Formular ausgefüllt zurück, wenn Sie Ihre Zahlungen automatisieren wollen. Das Lastschriftverfahren (LSV) gilt für Bankkonten, Debit Direct für Postkonten.
[Antrag auf Zahlung per LSV+](https://passuraassets01.blob.core.windows.net/blue/cockpit-assets/2021/12/15/Formulaire_LSV_D_V3_01.2022_HD_uid_61b9ff053431d.pdf)
<br>
[Antrag auf Zahlung per Swiss Debit Direct](https://passuraassets01.blob.core.windows.net/blue/cockpit-assets/2021/12/15/Formulaire_SDD_D_V3_01.2022_HD_uid_61b9ff05ad2ae.pdf)
Ich kann meine Versicherungsprämien nicht bezahlen. Kann ich einen Rabatt erhalten oder eine Abrede treffen?
Assura bietet verschiedene Grundversicherungsmodelle an, damit Sie die besten Tarife für eine optimale Deckung erhalten. Um Ihre Prämie zu senken, können Sie **unter alternativen Modellen** dasjenige wählen, welches Ihren Bedürfnissen am besten entspricht, und [eine höhere Franchise wählen](##customerPortal##&goToPage=/Services/Coverage/ModelDeductible).
<br>
Sie können sich auch bei einer **kantonalen oder kommunalen Stelle** Ihres Wohnsitzes über die Möglichkeit einer [Prämienverbilligung](/pramienverbilligung-einsparungen-und-rabatte) informieren. Hingegen trifft Assura keine Abreden bezüglich der Prämien.
Ich habe meine Versichertenkarte verloren. Was muss ich tun, um eine neue zu erhalten?
Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Karte können Sie mit diesem Formular eine neue bestellen.
Ich möchte Prämienverbilligung beanspruchen. Wie muss ich meinen Antrag stellen?
Wenn Ihr steuerbares Einkommen unter der festgesetzten Grenze liegt, haben Sie eventuell Anspruch auf eine von Ihrem Wohnkanton gewährte Prämienverbilligung. Somit wird Ihre ganze Grundversicherungsprämie, oder zumindest ein Teil davon, vom Kanton übernommen.
Bitte wenden Sie sich zunächst an die zuständige kantonale oder kommunale Stelle Ihres Wohnortes (vgl. unten stehende Liste). Für weitere Fragen zur Bearbeitung Ihres Antrages auf Prämienverbilligung durch unsere Dienste füllen Sie bitte dieses Formular aus.
Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau
Tel. 062 836 81 81
www.sva-ag.ch
Hoferbad 2, 9050 Appenzell
Tel. 071 788 92 50
www.ai.ch
Neue Steig 15, Postfach, 9102 Herisau
Tel. 071 354 51 51
www.sovar.ch
Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen
Tel. 031 636 45 00
www.jgk.be.ch
Hauptstrasse 109, 4102 Binningen
Tel. 061 425 25 25
www.sva-bl.ch
Grenzacherstrasse 62, 4005 Basel
Tel. 061 267 87 11
www.asb.bs.ch
Secteur Réduction des primes d'assurance-maladie RPI,
Impasse de la colline 1, Case postale, 1762 Givisiez
Tel. 026 305 45 00
www.caisseavsfr.ch
Rte de Frontenex 62, 1207 Genève
022 546 19 10
www.ge.ch/lc/sam
Hauptstrasse 11/17, 8750 Glarus
Tel. 055 646 61 50
www.gl.ch
Ottostrasse 24, 7000 Chur
Tel. 081 257 41 11
www.sva.gr.ch
Rue Bel-Air 3, Case postale 368, 2350 Saignelégier
Tel. 032 952 11 11
www.caisseavsjura.ch
Würzenbachstrasse 8, Postfach, 6000 Luzern 15
Tel. 041 375 05 05
www.was-luzern.ch/ak
Espace de l’Europe 2, Case postale 716, 2002 Neuchâtel
Tel. 032 889 66 30
www.ne.ch/ocam
Stansstaderstrasse 88, Postfach, 6371 Stans
Tel. 041 618 51 00
www.ausgleichskasse.ch
St. Antonistrasse 4, Postfach 1243, 6061 Sarnen
Tel. 041 666 63 05
www.ow.ch
Brauerstrasse 54, 9016 St. Gallen
Tel. 071 282 66 33
www.svasg.ch
Oberstadt 9, 8200 Schaffhausen
Tel. 052 632 61 11
www.svash.ch
Allmendweg 6, 4528 Zuchwil
Tel. 032 686 22 00
www.akso.ch
Abteilung Leistungen (KVG), Postfach 53, 6431 Schwyz
Tel. 041 819 04 25
www.ausgleichskasse.ch
Promenadenstrasse 16, 8510 Frauenfeld
Tel. 058 345 68 46
www.gesundheit.tg.ch
Via Ghiringhelli 15a, 6501 Bellinzona
Tel. 091 821 93 11
www.iasticino.ch
Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf
Tel. 041 875 22 42
www.ur.ch/praemienverbilligung
Ch. de Mornex 40, 1014 Lausanne
Tel. 021 557 47 47
www.vd.ch/ovam
Av. Pratifori 22, 1950 Sion
Tel. 027 324 91 11
www.vs.ch
Baarerstrasse 11, Postfach, 6302 Zug
Tel. 041 560 47 00
www.ausgleichskasse.ch
Röntgenstrasse 17, Postfach, 8087 Zürich
Tel. 044 448 50 00 00
www.svazurich.ch
Bitte wenden Sie sich zunächst an die zuständige kantonale oder kommunale Stelle Ihres Wohnortes (vgl. unten stehende Liste). Für weitere Fragen zur Bearbeitung Ihres Antrages auf Prämienverbilligung durch unsere Dienste füllen Sie bitte dieses Formular aus.
Adressliste für die Anfrage um Erhalt von Prämienverbilligung
Argau (AG)
SVA AargauKyburgerstrasse 15, 5001 Aarau
Tel. 062 836 81 81
www.sva-ag.ch
Appenzell Innerrhoden (AI)
GesundheitsamtHoferbad 2, 9050 Appenzell
Tel. 071 788 92 50
www.ai.ch
Appenzell Ausserrhoden (AR)
Sozialversicherungen Appenzell AusserrhodenNeue Steig 15, Postfach, 9102 Herisau
Tel. 071 354 51 51
www.sovar.ch
Berne (BE)
Office des assurances socialesForelstrasse 1, 3072 Ostermundigen
Tel. 031 636 45 00
www.jgk.be.ch
Basel-Landschaft (BL)
SVA Basel-LandschaftHauptstrasse 109, 4102 Binningen
Tel. 061 425 25 25
www.sva-bl.ch
Basel-Stadt (BS)
Amt für SozialbeiträgeGrenzacherstrasse 62, 4005 Basel
Tel. 061 267 87 11
www.asb.bs.ch
Fribourg (FR)
Etablissement cantonal des assurances sociales ECASSecteur Réduction des primes d'assurance-maladie RPI,
Impasse de la colline 1, Case postale, 1762 Givisiez
Tel. 026 305 45 00
www.caisseavsfr.ch
Genève (GE)
Service de l’assurance-maladieRte de Frontenex 62, 1207 Genève
022 546 19 10
www.ge.ch/lc/sam
Glarus (GL)
Kantonale Steuerverwaltung, Abteilung IPVHauptstrasse 11/17, 8750 Glarus
Tel. 055 646 61 50
www.gl.ch
Graubünden (GR)
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden,Ottostrasse 24, 7000 Chur
Tel. 081 257 41 11
www.sva.gr.ch
Jura (Ju)
Caisse de Compensation du JuraRue Bel-Air 3, Case postale 368, 2350 Saignelégier
Tel. 032 952 11 11
www.caisseavsjura.ch
Luzern (Lu)
WAS Wirtschaft Arbeit Soziales, Ausgleichskasse LuzernWürzenbachstrasse 8, Postfach, 6000 Luzern 15
Tel. 041 375 05 05
www.was-luzern.ch/ak
Neuchâtel (Ne)
Office cantonal de l’assurance-maladieEspace de l’Europe 2, Case postale 716, 2002 Neuchâtel
Tel. 032 889 66 30
www.ne.ch/ocam
Nidwalden (NW)
Ausgleichskasse NidwaldenStansstaderstrasse 88, Postfach, 6371 Stans
Tel. 041 618 51 00
www.ausgleichskasse.ch
Obwalden (OW)
GesundheitsamtSt. Antonistrasse 4, Postfach 1243, 6061 Sarnen
Tel. 041 666 63 05
www.ow.ch
St. Gallen (SG)
Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. GallenBrauerstrasse 54, 9016 St. Gallen
Tel. 071 282 66 33
www.svasg.ch
Schaffhausen (SH)
Sozialversicherungsamt SchaffhausenOberstadt 9, 8200 Schaffhausen
Tel. 052 632 61 11
www.svash.ch
Solothurn (SO)
Ausgleichskasse des Kantons SolothurnAllmendweg 6, 4528 Zuchwil
Tel. 032 686 22 00
www.akso.ch
Schwyz (SZ)
Ausgleichskasse SchwyzAbteilung Leistungen (KVG), Postfach 53, 6431 Schwyz
Tel. 041 819 04 25
www.ausgleichskasse.ch
Thurgau (TG)
Amt für GesundheitPromenadenstrasse 16, 8510 Frauenfeld
Tel. 058 345 68 46
www.gesundheit.tg.ch
Ticino (TI)
Istituto delle assicurazioni sociali, Ufficio dell'assicurazione malattiaVia Ghiringhelli 15a, 6501 Bellinzona
Tel. 091 821 93 11
www.iasticino.ch
Uri (UR)
Amt für GesundheitKlausenstrasse 4, 6460 Altdorf
Tel. 041 875 22 42
www.ur.ch/praemienverbilligung
Vaud (VD)
Office vaudois de l’assurance-maladieCh. de Mornex 40, 1014 Lausanne
Tel. 021 557 47 47
www.vd.ch/ovam
Valais (VS)
Caisse de compensation du canton du ValaisAv. Pratifori 22, 1950 Sion
Tel. 027 324 91 11
www.vs.ch
Zug (ZG)
Ausgleichskasse ZugBaarerstrasse 11, Postfach, 6302 Zug
Tel. 041 560 47 00
www.ausgleichskasse.ch
Zürich (ZH)
Sozialversicherungsanstalt des Kantons ZürichRöntgenstrasse 17, Postfach, 8087 Zürich
Tel. 044 448 50 00 00
www.svazurich.ch
Ich muss meinen Militärdienst absolvieren. Ändert dies etwas an meiner Versicherungsdeckung?
Wenn Sie Militärdienst leisten, sind Sie durch die Armee versichert. Wenn Sie an mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen Dienst tun, können Sie Ihre Grundversicherung aussetzen (nicht aber eventuelle Zusatzversicherungen). Ihre Grundversicherungsprämie wird Ihnen somit für den Zeitraum Ihres Militärdienstes nicht in Rechnung gestellt.
Damit wir Ihre Versicherung sistieren können, müssen Sie uns Ihren Marschbefehl zustellen sobald Sie diesen erhalten. Bei Eintritt in den Militärdienst erhalten Sie einen Auszug aus Ihrem Dienstbüchlein. Bitte senden Sie uns diesen ebenfalls zeitnah zu.
Diese Unterlagen können uns über dieses Formular oder per Briefpost an Assura – Case postale 533 – 1009 Pully übermittelt werden.
Damit wir Ihre Versicherung sistieren können, müssen Sie uns Ihren Marschbefehl zustellen sobald Sie diesen erhalten. Bei Eintritt in den Militärdienst erhalten Sie einen Auszug aus Ihrem Dienstbüchlein. Bitte senden Sie uns diesen ebenfalls zeitnah zu.
Diese Unterlagen können uns über dieses Formular oder per Briefpost an Assura – Case postale 533 – 1009 Pully übermittelt werden.
Wo finde ich die Informationen zu den von mir zu tragenden Krankheits- und Unfallkosten, die ich für meine Steuererklärung benötige?
Mit den beiden untenstehenden Formularen erhalten die Belege für Ihre Steuererklärung. Das erste Dokument weist den Betrag der von Assura vergüteten Leistungen sowie Ihre Kostenbeteiligung aus; das zweite Dokument führt den Gesamtbetrag aller Prämien auf, die Sie in einem bestimmten Steuerjahr bezahlt haben. Zusätzliche Informationen.
Ich bin arbeitslos. Ändert dies etwas an meiner Versicherungsdeckung?
Wenn Sie arbeitslos sind und das Unfallrisiko bisher in Ihrer Grundversicherung eingeschlossen war, können Sie dieses ausschliessen. Ihre Unfalldeckung wird in diesem Fall von Ihrer Arbeitslosenkasse übernommen. Dazu müssen Sie nur dieses Formular ausfüllen oder uns Ihren schriftlichen Antrag zusammen mit der Kopie einer Abrechnung der Arbeitslosenkasse zukommen lassen, die nicht älter als drei Monate ist.
Wenn Sie Ihre Arbeitsstelle verlieren und seit mindestens 120 Tagen über Complementa Maxi oder Complementa Extra verfügen, können die Prämien all Ihrer aktiven Kategorien bis zu zwölf Monate ausgesetzt werden.
Wenn Sie Ihre Arbeitsstelle verlieren und seit mindestens 120 Tagen über Complementa Maxi oder Complementa Extra verfügen, können die Prämien all Ihrer aktiven Kategorien bis zu zwölf Monate ausgesetzt werden.
Ich möchte eine Zusatzversicherung kündigen oder widerrufen.
Sie können uns Ihre Kündigung mittels Formular oder per Brief an Assura, Postfach 533, 1009 Pully senden.
Zahlung per LSV oder Debit Direct
Schicken Sie uns dieses Formular ausgefüllt zurück, wenn Sie Ihre Zahlungen automatisieren wollen. Das Lastschriftverfahren (LSV) gilt für Bankkonten, Debit Direct für Postkonten.Antrag auf Zahlung per LSV+
Antrag auf Zahlung per Swiss Debit Direct
Antrag auf Zahlung per Swiss Debit Direct
Ich kann meine Versicherungsprämien nicht bezahlen. Kann ich einen Rabatt erhalten oder eine Abrede treffen?
Assura bietet verschiedene Grundversicherungsmodelle an, damit Sie die besten Tarife für eine optimale Deckung erhalten. Um Ihre Prämie zu senken, können Sie unter alternativen Modellen dasjenige wählen, welches Ihren Bedürfnissen am besten entspricht, und eine höhere Franchise wählen.
Sie können sich auch bei einer kantonalen oder kommunalen Stelle Ihres Wohnsitzes über die Möglichkeit einer Prämienverbilligung informieren. Hingegen trifft Assura keine Abreden bezüglich der Prämien.
Sie können sich auch bei einer kantonalen oder kommunalen Stelle Ihres Wohnsitzes über die Möglichkeit einer Prämienverbilligung informieren. Hingegen trifft Assura keine Abreden bezüglich der Prämien.
Krankenversicherung
Warum hat sich meine Prämie geändert?
Ausser nach dem von Ihnen gewählten Grundversicherungsmodell und der Franchise richten sich die Prämien Ihrer Grundversicherung auch nach der **Altersklasse**, der Sie angehören: Kind, junger Erwachsener oder Erwachsener. Ein Wechsel der Altersklasse führt somit zu einer Prämienerhöhung.
<br>
Die Versicherungsprämien unterscheiden sich ebenfalls je nachdem wo Sie Ihren **Wohnort** haben. Ein Kanton kann bis zu drei Tarifzonen umfassen. Ebenso kann es vorkommen, dass die Gemeinden von einem Jahr zum nächsten die Tarifzone ändern. Wenn Sie also umgezogen sind oder wenn Ihre Gemeinde die Tarifzone gewechselt hat, wurde Ihre Versicherungsprämie entsprechend angepasst.
Muss ich die Unfalldeckung in die Grundversicherung einschliessen?
Die Unfalldeckung ist obligatorisch.
<br>
Wenn Sie selbstständig, Schüler, Rentner, nicht erwerbstätig sind oder angestellt sind und durchschnittlich weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie die Unfalldeckung zu Ihrer Grundversicherung hinzufügen.
<br>
Wenn Sie durchschnittlich mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber angestellt sind oder arbeitslos sind, können Sie die Unfalldeckung ausschliessen – Ihr Arbeitgeber oder ihre Arbeitslosenkasse versichert Sie bereits für Berufs- und Nichtberufsunfälle.
<br>
Oder aber Sie entscheiden sich für das Modell [Previsia Extra](/versicherungen/zusatzversicherungen/unfall): Diese Zusatzversicherung bietet Leistungen bei Tod, Invalidität oder Spitalaufenthalt nach einem Unfall und gilt weltweit.
Ich bin aus dem Ausland neu in die Schweiz gezogen. Was muss ich tun, um mich zu versichern?
### Obligatorische Krankengrundversicherung:
<br>
Die Krankengrundversicherung ist eine Sozialversicherung, die für sämtliche in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch ist. Sie wird durch das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt und deckt die Kosten ab, die infolge von Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft entstehen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen sind bei allen Versicherern identisch. Für die Grundversicherung müssen Sie keinen Gesundheitsfragebogen ausfüllen.
<br>
Sie müssen der obligatorischen Krankengrundversicherung **innerhalb von drei Monaten nach der Niederlassung in der Schweiz beitreten.**
Bevor Sie sich für einen Versicherer entscheiden, müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde anmelden, um eine Wohnsitzbestätigung zu erhalten. Diese ist für Ihren Versicherer bestimmt. Danach können Sie über das Internet eine Offerte verlangen und unseren Kundendienst oder einen [Versicherungsberater kontaktieren](/berater-kontaktieren), um das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungsmodell und die für Sie optimale Franchise zu wählen.
<br>
<br>
### Zusatzversicherungen:
<br>
Die Zusatzversicherungen decken Leistungen ab, die von der obligatorischen Krankengrundversicherung nicht übernommen werden. Diese Versicherungen sind privat und unterliegen dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). Im Gegensatz zu den Grundversicherungen kann jeder Versicherer sein Angebot an Zusatzversicherungen selbst bestimmen. Vor einem Versicherungsabschluss müssen Sie einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Aufgrund der darin gemachten Angaben kann der Versicherer Vorbehalte anbringen oder den Abschluss einer Zusatzversicherung aufgrund eines bestehenden Leidens sogar verweigern.
Assura bietet über zehn verschiedene Zusatzversicherungen an:
[Übersicht](/versicherungen/zusatzversicherungen). Diese Regelungen sind im Bundesgesetz über die Krankenzusatzversicherungen (VVG) festgeschrieben und bei allen Krankenversicheren gleich.
<br>
Sind Sie **Schweizer Bürger**?
<br>
Von Schweizer Bürgern, die aus dem Ausland zurückkehren, benötigen wir eine Kopie der von der Einwohnerkontrolle ihrer Wohngemeinde ausgestellten Wohnsitzbestätigung.
<br>
Sind Sie **ausländischer Staatsbürger**?
<br>
Von ausländischen Staatsbürgern benötigen wir eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung.
Abhängig vom Typ Ihrer Aufenthaltsbewilligung kann Assura Anträge auf Zusatzversicherungen ablehnen. Unser Kundendienst gibt Ihnen diesbezüglich Auskunft.
Wann kann ich meinen Versicherungsvertrag kündigen?
### Kündigung eines Vertrages nach KVG – obligatorische Krankengrundversicherung:
<br>
Bei einer **Wahlfranchise** (höher als CHF 300 für Erwachsene und CHF 0 für Kinder) können Sie Ihre Grundversicherung auf den 31. Dezember kündigen. In diesem Fall muss Ihre Kündigung **spätestens am 30. November** bei Ihrem Versicherer eintreffen.
<br>
Wenn Sie sich hingegen für ein **gewöhnliches Modell mit der Standardfranchise** (CHF 300 für Erwachsene und CHF 0 für Kinder) entscheiden, können Sie den Versicherer auch per 30. Juni wechseln. Ihre Kündigung muss dann spätestens **am 31. März** bei Ihrem Versicherer eintreffen. Dabei **gehen Sie wie folgt vor**:
* Senden Sie Ihrem bisherigen Versicherer einen eingeschriebenen Brief, um Ihren Vertrag zu kündigen.
* Fordern Sie über das Internet eine [Offerte](##calculator##) an oder [kontaktieren Sie einen Berater](/berater-kontaktieren), um das für Sie passende Modell zu wählen.
[Kündigungsschreiben (Word)](https://cms-assets.assura.ch/2020/01/15/5e1f829f330e12020-01-Lettre-rsiliation-LAMal_D.docx)
[Kündigungsschreiben (PDF)](https://cms-assets.assura.ch/2020/01/15/5e1f829f606802020-01-Lettre-rsiliation-LAMal_D.pdf)
<br>
<br>
### Kündigung eines Versicherungsvertrages nach VVG – Krankenzusatzversicherungen:
<br>
Verträge für Zusatzversicherungen werden je nach Versicherer für die Dauer **von einem bis zu drei Jahren** abgeschlossen. Die Kündigung eines Vertrages nach VVG ist somit nach diesem Zeitraum mit einer Kündigungsfrist von **drei Monaten** auf das Ende des Kalenderjahres möglich. Achtung: Bei einer Prämienerhöhung können Sie den Vertrag auf das Ende des laufenden Jahres kündigen. Dies gilt auch dann, wenn die Prämie aufgrund des Wechsels in eine andere Altersklasse erhöht wird. Dabei **gehen Sie wie folgt vor**:
* Fordern Sie über das Internet eine [Offerte](##calculator##) von Assura an oder [kontaktieren Sie einen Berater](/berater-kontaktieren), um die für Sie passenden Versicherungen zu beantragen.
* Warten Sie die Bestätigung des Vertragsabschlusses von Assura ab.
* Um den Vertrag zu kündigen, müssen Sie Ihrem bisherigen Versicherer Ihr Kündigungsgesuch senden.
Welche verbleibenden Kosten muss ich im Rahmen der Grundversicherung übernehmen?
Ein Teil der Kosten ist bei der Grundversicherung gemäss des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) von Ihnen zu tragen. Dies wird «Kostenbeteiligung» genannt. Diese Beteiligung besteht aus der Jahresfranchise und dem Selbstbehalt.
<br>
**Die Franchise für Erwachsene** beträgt CHF 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 oder 2’500. Sie gilt pro Kalenderjahr. Das heisst, solange Sie den gewählten Betrag in einem bestimmten Jahr nicht erreichen ist, sind alle von der Grundversicherung gedeckten Behandlungskosten von Ihnen zu tragen. Sobald diese Kosten Ihre gewählte Franchise übersteigen, bezahlen Sie nur noch **10% der Kosten (Selbstbehalt)**, die restlichen 90% übernimmt Ihr Versicherer.
<br>
Bei einem Spitalaufenthalt wird darüber hinaus ein Selbstbehalt von CHF 15 pro Tag fällig (mit Ausnahme von Kindern, Erwachsenen unter 25 Jahren und schwangeren Frauen).
Was deckt die Grundversicherung, und warum brauche ich Zusatzversicherungen?
Die **obligatorische Krankengrundversicherung**, auch Grundversicherung genannt, ist obligatorisch für alle in der Schweiz wohnhaften Personen. Sie wird durch das KVG geregelt und deckt die gesetzlichen Grundleistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Es gibt [verschiedene Grundversicherungsmodelle](/versicherungen/grundversicherung), die je nach Funktionsweise mehr oder weniger kostengünstig sind. Jedoch decken alle Modelle der Grundversicherung der verschiedenen Schweizer Versicherer die gleichen Leistungen.
<br>
Die **Zusatzversicherungen** ermöglichen mehr Komfort und eine umfassendere Versicherungsdeckung. Wenn Sie beispielsweise ins Ausland reisen möchten, ist eine Zusatzversicherung hilfreich bei einer Annullierung, bei Krankheit oder Unfall im Ausland und bei einer Rückführung. Bei einem Spitalaufenthalt in der Schweiz erhalten Sie mit einer Zusatzversicherung ein Einzelzimmer oder einen Geldbetrag, um unvorhergesehene Kosten zu decken. [Unsere Berater](/berater-kontaktieren) helfen Ihnen gerne bei der Wahl der für Ihre Bedürfnisse besten [Zusatzversicherungen](/versicherungen/zusatzversicherungen).
Warum hat sich meine Prämie geändert?
Ausser nach dem von Ihnen gewählten Grundversicherungsmodell und der Franchise richten sich die Prämien Ihrer Grundversicherung auch nach der Altersklasse, der Sie angehören: Kind, junger Erwachsener oder Erwachsener. Ein Wechsel der Altersklasse führt somit zu einer Prämienerhöhung.
Die Versicherungsprämien unterscheiden sich ebenfalls je nachdem wo Sie Ihren Wohnort haben. Ein Kanton kann bis zu drei Tarifzonen umfassen. Ebenso kann es vorkommen, dass die Gemeinden von einem Jahr zum nächsten die Tarifzone ändern. Wenn Sie also umgezogen sind oder wenn Ihre Gemeinde die Tarifzone gewechselt hat, wurde Ihre Versicherungsprämie entsprechend angepasst.
Die Versicherungsprämien unterscheiden sich ebenfalls je nachdem wo Sie Ihren Wohnort haben. Ein Kanton kann bis zu drei Tarifzonen umfassen. Ebenso kann es vorkommen, dass die Gemeinden von einem Jahr zum nächsten die Tarifzone ändern. Wenn Sie also umgezogen sind oder wenn Ihre Gemeinde die Tarifzone gewechselt hat, wurde Ihre Versicherungsprämie entsprechend angepasst.
Muss ich die Unfalldeckung in die Grundversicherung einschliessen?
Die Unfalldeckung ist obligatorisch.
Wenn Sie selbstständig, Schüler, Rentner, nicht erwerbstätig sind oder angestellt sind und durchschnittlich weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie die Unfalldeckung zu Ihrer Grundversicherung hinzufügen.
Wenn Sie durchschnittlich mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber angestellt sind oder arbeitslos sind, können Sie die Unfalldeckung ausschliessen – Ihr Arbeitgeber oder ihre Arbeitslosenkasse versichert Sie bereits für Berufs- und Nichtberufsunfälle.
Oder aber Sie entscheiden sich für das Modell Previsia Extra: Diese Zusatzversicherung bietet Leistungen bei Tod, Invalidität oder Spitalaufenthalt nach einem Unfall und gilt weltweit.
Wenn Sie selbstständig, Schüler, Rentner, nicht erwerbstätig sind oder angestellt sind und durchschnittlich weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie die Unfalldeckung zu Ihrer Grundversicherung hinzufügen.
Wenn Sie durchschnittlich mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber angestellt sind oder arbeitslos sind, können Sie die Unfalldeckung ausschliessen – Ihr Arbeitgeber oder ihre Arbeitslosenkasse versichert Sie bereits für Berufs- und Nichtberufsunfälle.
Oder aber Sie entscheiden sich für das Modell Previsia Extra: Diese Zusatzversicherung bietet Leistungen bei Tod, Invalidität oder Spitalaufenthalt nach einem Unfall und gilt weltweit.
Ich bin aus dem Ausland neu in die Schweiz gezogen. Was muss ich tun, um mich zu versichern?
Obligatorische Krankengrundversicherung:
Die Krankengrundversicherung ist eine Sozialversicherung, die für sämtliche in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch ist. Sie wird durch das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt und deckt die Kosten ab, die infolge von Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft entstehen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen sind bei allen Versicherern identisch. Für die Grundversicherung müssen Sie keinen Gesundheitsfragebogen ausfüllen.
Sie müssen der obligatorischen Krankengrundversicherung innerhalb von drei Monaten nach der Niederlassung in der Schweiz beitreten. Bevor Sie sich für einen Versicherer entscheiden, müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde anmelden, um eine Wohnsitzbestätigung zu erhalten. Diese ist für Ihren Versicherer bestimmt. Danach können Sie über das Internet eine Offerte verlangen und unseren Kundendienst oder einen Versicherungsberater kontaktieren, um das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungsmodell und die für Sie optimale Franchise zu wählen.
Zusatzversicherungen:
Die Zusatzversicherungen decken Leistungen ab, die von der obligatorischen Krankengrundversicherung nicht übernommen werden. Diese Versicherungen sind privat und unterliegen dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). Im Gegensatz zu den Grundversicherungen kann jeder Versicherer sein Angebot an Zusatzversicherungen selbst bestimmen. Vor einem Versicherungsabschluss müssen Sie einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Aufgrund der darin gemachten Angaben kann der Versicherer Vorbehalte anbringen oder den Abschluss einer Zusatzversicherung aufgrund eines bestehenden Leidens sogar verweigern. Assura bietet über zehn verschiedene Zusatzversicherungen an: Übersicht. Diese Regelungen sind im Bundesgesetz über die Krankenzusatzversicherungen (VVG) festgeschrieben und bei allen Krankenversicheren gleich.
Sind Sie Schweizer Bürger?
Von Schweizer Bürgern, die aus dem Ausland zurückkehren, benötigen wir eine Kopie der von der Einwohnerkontrolle ihrer Wohngemeinde ausgestellten Wohnsitzbestätigung.
Sind Sie ausländischer Staatsbürger?
Von ausländischen Staatsbürgern benötigen wir eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung.Abhängig vom Typ Ihrer Aufenthaltsbewilligung kann Assura Anträge auf Zusatzversicherungen ablehnen. Unser Kundendienst gibt Ihnen diesbezüglich Auskunft.
Wann kann ich meinen Versicherungsvertrag kündigen?
Kündigung eines Vertrages nach KVG – obligatorische Krankengrundversicherung:
Bei einer Wahlfranchise (höher als CHF 300 für Erwachsene und CHF 0 für Kinder) können Sie Ihre Grundversicherung auf den 31. Dezember kündigen. In diesem Fall muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrem Versicherer eintreffen.
Wenn Sie sich hingegen für ein gewöhnliches Modell mit der Standardfranchise (CHF 300 für Erwachsene und CHF 0 für Kinder) entscheiden, können Sie den Versicherer auch per 30. Juni wechseln. Ihre Kündigung muss dann spätestens am 31. März bei Ihrem Versicherer eintreffen. Dabei gehen Sie wie folgt vor:
- Senden Sie Ihrem bisherigen Versicherer einen eingeschriebenen Brief, um Ihren Vertrag zu kündigen.
- Fordern Sie über das Internet eine Offerte an oder kontaktieren Sie einen Berater, um das für Sie passende Modell zu wählen.
Kündigung eines Versicherungsvertrages nach VVG – Krankenzusatzversicherungen:
Verträge für Zusatzversicherungen werden je nach Versicherer für die Dauer von einem bis zu drei Jahren abgeschlossen. Die Kündigung eines Vertrages nach VVG ist somit nach diesem Zeitraum mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende des Kalenderjahres möglich. Achtung: Bei einer Prämienerhöhung können Sie den Vertrag auf das Ende des laufenden Jahres kündigen. Dies gilt auch dann, wenn die Prämie aufgrund des Wechsels in eine andere Altersklasse erhöht wird. Dabei gehen Sie wie folgt vor:
- Fordern Sie über das Internet eine Offerte von Assura an oder kontaktieren Sie einen Berater, um die für Sie passenden Versicherungen zu beantragen.
- Warten Sie die Bestätigung des Vertragsabschlusses von Assura ab.
- Um den Vertrag zu kündigen, müssen Sie Ihrem bisherigen Versicherer Ihr Kündigungsgesuch senden.
Welche verbleibenden Kosten muss ich im Rahmen der Grundversicherung übernehmen?
Ein Teil der Kosten ist bei der Grundversicherung gemäss des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) von Ihnen zu tragen. Dies wird «Kostenbeteiligung» genannt. Diese Beteiligung besteht aus der Jahresfranchise und dem Selbstbehalt.
Die Franchise für Erwachsene beträgt CHF 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 oder 2’500. Sie gilt pro Kalenderjahr. Das heisst, solange Sie den gewählten Betrag in einem bestimmten Jahr nicht erreichen ist, sind alle von der Grundversicherung gedeckten Behandlungskosten von Ihnen zu tragen. Sobald diese Kosten Ihre gewählte Franchise übersteigen, bezahlen Sie nur noch 10% der Kosten (Selbstbehalt), die restlichen 90% übernimmt Ihr Versicherer.
Bei einem Spitalaufenthalt wird darüber hinaus ein Selbstbehalt von CHF 15 pro Tag fällig (mit Ausnahme von Kindern, Erwachsenen unter 25 Jahren und schwangeren Frauen).
Die Franchise für Erwachsene beträgt CHF 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 oder 2’500. Sie gilt pro Kalenderjahr. Das heisst, solange Sie den gewählten Betrag in einem bestimmten Jahr nicht erreichen ist, sind alle von der Grundversicherung gedeckten Behandlungskosten von Ihnen zu tragen. Sobald diese Kosten Ihre gewählte Franchise übersteigen, bezahlen Sie nur noch 10% der Kosten (Selbstbehalt), die restlichen 90% übernimmt Ihr Versicherer.
Bei einem Spitalaufenthalt wird darüber hinaus ein Selbstbehalt von CHF 15 pro Tag fällig (mit Ausnahme von Kindern, Erwachsenen unter 25 Jahren und schwangeren Frauen).
Was deckt die Grundversicherung, und warum brauche ich Zusatzversicherungen?
Die obligatorische Krankengrundversicherung, auch Grundversicherung genannt, ist obligatorisch für alle in der Schweiz wohnhaften Personen. Sie wird durch das KVG geregelt und deckt die gesetzlichen Grundleistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Es gibt verschiedene Grundversicherungsmodelle, die je nach Funktionsweise mehr oder weniger kostengünstig sind. Jedoch decken alle Modelle der Grundversicherung der verschiedenen Schweizer Versicherer die gleichen Leistungen.
Die Zusatzversicherungen ermöglichen mehr Komfort und eine umfassendere Versicherungsdeckung. Wenn Sie beispielsweise ins Ausland reisen möchten, ist eine Zusatzversicherung hilfreich bei einer Annullierung, bei Krankheit oder Unfall im Ausland und bei einer Rückführung. Bei einem Spitalaufenthalt in der Schweiz erhalten Sie mit einer Zusatzversicherung ein Einzelzimmer oder einen Geldbetrag, um unvorhergesehene Kosten zu decken. Unsere Berater helfen Ihnen gerne bei der Wahl der für Ihre Bedürfnisse besten Zusatzversicherungen.
Die Zusatzversicherungen ermöglichen mehr Komfort und eine umfassendere Versicherungsdeckung. Wenn Sie beispielsweise ins Ausland reisen möchten, ist eine Zusatzversicherung hilfreich bei einer Annullierung, bei Krankheit oder Unfall im Ausland und bei einer Rückführung. Bei einem Spitalaufenthalt in der Schweiz erhalten Sie mit einer Zusatzversicherung ein Einzelzimmer oder einen Geldbetrag, um unvorhergesehene Kosten zu decken. Unsere Berater helfen Ihnen gerne bei der Wahl der für Ihre Bedürfnisse besten Zusatzversicherungen.