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StartseiteZusatzversicherungenErgänzung Grundversicherung
Zusatzversicherungen

Ergänzung Grundversicherung

Die Zusatzversicherung, die wesentliche Lücken der Grundversicherung schliesst.

Ihre Vorteile

Beteiligung an Rettungskosten und unbegrenzte TransporteRettungskosten bis zu CHF 20’000 und unbegrenzte Transporte innerhalb der Schweiz
Freie Wahl des SpitalsDeckung in der allgemeinen Abteilung im Spital Ihrer Wahl
Kostenbeteiligung bei ZahnbehandlungenOhne vorgängige Untersuchung
Brillengläser und KontaktlinsenKostenbeteiligung an chirurgischer Sehkorrektur

Leistungen von Complementa Extra

Spitalaufenthalte
Grundversicherung Complementa Extra
Behandlungen und Spitalaufenthalte
Deckung in der allgemeinen Abteilung einer auf einer kantonalen Liste aufgeführten Spitaleinrichtung.
Deckung in der allgemeinen Abteilung im Spital Ihrer Wahl.
Haushaltshilfe durch einen Pflegedienst
Keine Kostenübernahme.
CHF 50 pro Tag, 30 Tage pro Jahr, während des Spitalaufenthalts und bis zum 15. Tag nach dem Spitalaustritt.
Begleitung eines Kindes
Keine Kostenübernahme.
CHF 70 pro Tag, zehn Tage pro Jahr, für die vom Spital in Rechnung gestellten Beherbergungskosten für die Begleitperson.
Betreuung von Kindern bis zum 15. Lebensjahr durch einen offiziellen Hütedienst
Keine Kostenübernahme.
CHF 70 pro Tag, 21 Tage pro Jahr, für die Kinder einer oder eines hospitalisierten erwachsenen Versicherten.
Behandlungskosten
Grundversicherung Complementa Extra
Ärztlich verordnete Medikamente
Nach Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) und Spezialitätenliste (SL), einschliesslich Generika.
CHF 50’000 per Vertragsdauer für lebenswichtige Medikamente ohne gleichwertige Alternative in der Spezialitätenliste.
Ärztlich verordnete Hilfsmittel
Nach der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGel).
CHF 500 pro Jahr für medizinische Geräte oder orthopädische Artikel.
Zahnbehandlungen
Wenn durch schwere Krankheit oder Unfall bedingt (gemäss abschliessender Liste Kapitel 5 Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV).
Bis zu CHF 1’000 pro Jahr, nach Abzug der Franchise von CHF 500, nach dem Tarif der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO). Zusätzliche Deckung und um 50% verminderte Franchise für Kinder mit Denta Plus.
Transport und Rettung
In der Schweiz, 50% des Rechnungsbetrages:
  • für Transporte: CHF 500 pro Jahr
  • für Rettungen: CHF 5’000 pro Jahr
In der Schweiz, Rechnungsbetrag nach Abzug des KVG-Anteils:
  • für Transporte: Unbeschränkt
  • für Rettungen: max. CHF 20’000.
Notfälle im Ausland
EU- und EFTA-Staaten: gemäss bilateralen Abkommen.
Andere Länder: bis zum doppelten Betrag des Tarifs des Wohnkantons.
Keine Deckung im Ausland. Möglichkeit, die Überschreitung des im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergüteten Tarifs mit Mondia oder Mondia Plus zu decken.
Schulische Unterstützung durch eine qualifizierte Person
Keine Kostenübernahme.
CHF 50 pro Tag, maximal CHF 3’000 pro Jahr, wenn das kranke oder verunfallte versicherte Kind während eines Monats den Schulunterricht nicht besuchen kann.
Hauspflege zur Vermeidung eines Spitalaufenthalts
Nach den gesetzlichen Bestimmungen.
CHF 200 pro Tag, 21 Tage pro Jahr, auf ärztliche Verordnung.
Ärztlich verordnete Badekuren
In der Schweiz, CHF 10 pro Tag, 21 Tage pro Jahr, für Beherbergung.
  • In der Schweiz: CHF 1’000 pro Jahr für die Bade- und Pflegekosten.
  • Im Ausland: CHF 500 pro Jahr, sofern das Leiden nicht in der Schweiz behandelt werden kann.
Ärztlich verordnete Erholungskuren
Keine Kostenübernahme.
In der Schweiz: CHF 40 pro Tag, 21 Tage pro Jahr.
Brillengläser und Kontaktlinsen
CHF 180.85 pro Jahr, bis zum vollendeten 18. Altersjahr.
CHF 100 pro Jahr, kumulierbar über max. 5 Jahre, also max. bis zum Betrag von CHF 500.
Chirurgische Sehkorrektur
Nach den gesetzlichen Bestimmungen.
CHF 100 pro Jahr, kumulierbar über max. 5 Jahre, also max. bis zum Betrag von CHF 500.
Nichtärztliche Psychotherapeuten und unabhängige Psychologen
Nach den gesetzlichen Bestimmungen.
CHF 1’500 pro Jahr der Kosten für ärztlich verordnete Behandlungen, die von einem auf der Liste des Dachverbandes der schweizerischen Krankenversicherer aufgeführten, nichtärztlichen Psychotherapeuten oder unabhängigen Psychologen durchgeführt werden.
Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Keine Kostenübernahme.
Nach einer Frist von 90 Tagen werden die Prämien der anderen gleichzeitig abgeschlossenen Zusatzversicherungen von der Assura AG übernommen, auch diejenigen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder.
Bedingungen
  • Versicherbare Personen

Abschluss bis zum 99. Altersjahr möglich.

Ihr Angebot direkt online

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    Nützliche Dokumente

    Besondere Versicherungsbedingungen für Complementa Extra
    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatz-Krankenversicherung gemäss VVG

    Gut zu wissen

    Gut zu wissenArbeitslosigkeit
    Bei Arbeitslosigkeit sind Sie mit Complementa Extra von den Prämien aller Assura-Zusatzversicherungen befreit.
    Gut zu wissenTransportkosten
    Ohne Complementa Extra werden Transportkosten nur bis zu 50% von der Grundversicherung erstattet (maximal CHF 500 pro Jahr).
    LeitfadenIhre Lebenssituation ändert sich beständig
    Für jede Lebensphase bestehen besondere Versicherungsbedürfnisse. Wir bieten Ihnen eine angepasste Begleitung, um Ihnen den passenden Versicherungsschutz zu garantieren.
    Gut zu wissenVersichern Sie Ihre ganze Familie
    Es wird ein Rabatt von 20% auf Zusatzversicherungen für minderjährige Kinder gewährt, sofern mindestens zwei Personen derselben Familie bei Assura versichert sind.
    Assura App

    Einfach und sicher für die ganze Familie

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