Krankheitsbedingte Gesundheitskosten werden gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) von der Grundversicherung übernommen, nach Abzug der gewählten Franchise. Sobald der Franchisenbetrag erreicht wird, trägt der Krankenversicherer 90% der Kosten, und die restlichen 10% gehen zulasten der versicherten Person bis zum Maximalbetrag von CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Personen unter 18 Jahren. Bei einem stationären Spitalaufenthalt kommt zudem eine Kostenbeteiligung von CHF 15 pro Tag hinzu.
Besitzt die chronisch kranke Person eine oder mehrere Zusatzversicherungen, so kommen Letztere im Rahmen der entsprechenden Deckung zum Tragen. Zum Beispiel für die Übernahme der Kosten in der privaten Abteilung eines Spitals oder für Naturmedizin oder alternative Behandlungen.
Chronische Erkrankungen, die durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit und durch die Verwendung von Schadstoffen oder die Verrichtung bestimmter Arbeiten entstehen, sind durch die Unfallversicherung (UVG) gedeckt. Dies trifft auf bestimmte chronische Infektionskrankheiten oder Beeinträchtigungen der Atemwege zu.
Eine Person, deren Arbeits- und Erwerbsfähigkeit aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation eingeschränkt ist, wird voraussichtlich von der Invalidenversicherung im Hinblick auf eine berufliche Wiedereingliederung oder eine mögliche Rente unterstützt. Je nach Situation kommen andere private oder Sozialversicherungen zum Tragen, wie die Erwerbsausfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung oder die Sozialhilfe.