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StartseiteBegleitungBetreuende Angehörige: engagiert und unverzichtbar
Begleitung

Betreuende Angehörige: engagiert und unverzichtbar


Die tägliche Pflege eines Angehörigen über einen längeren Zeitraum ist eine anspruchsvolle, aber lohnenswerte Aufgabe.

  • Wer sind die betreuenden Angehörigen?
  • Als betreuender Angehöriger sein Privatleben bewahren
  • Einem Angehörigen helfen: Wo erhält man Unterstützung und Informationen?

Wer sind die betreuenden Angehörigen?

In der Schweiz kümmert sich fast jede vierte Person freiwillig und regelmässig um eine erkrankte, verunfallte oder behinderte Person aus ihrem Umfeld. Diese kann zur Familie gehören, aber auch eine Bekanntschaft sein oder in der Nachbarschaft wohnen. Meistens geht es darum, der pflegebedürftigen Person bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt zu helfen, für sie zu kochen oder einzukaufen.

Jugendliche und Frauen an vorderster Front
Solidarität gibt es zwar in allen Altersgruppen, am ausgeprägtesten ist sie aber bei den 15- bis 24-Jährigen und bei den 45- bis 64-Jährigen. Zudem handelt es sich bei den meisten betreuenden Angehörigen um Frauen. Von den Pflegebedürftigen sind fast 50% mindestens 75 Jahre alt, und zu einem grossen Teil kommt die Hilfe Frauen zugute. Fast ein Drittel der über 80-Jährigen wird regelmässig durch eine angehörige Person unterstützt.
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), 2017 

Als betreuender Angehöriger sein Privatleben bewahren

Betreuende Angehörige stellen oft die eigenen Bedürfnisse zurück, um für die betreute Person da zu sein, und tun sich schwer damit, selbst von Zeit zu Zeit Hilfe anzunehmen. Verschiedene Initiativen von Vereinigungen und Behörden stellen insbesondere die folgenden Bedürfnisse von betreuenden Angehörigen in den Mittelpunkt.

Über die Rolle als betreuende Angehörige sprechen
Die meisten Kantone haben eine Gratis-Hotline eingerichtet. Fachleute hören den ratsuchenden Betreuenden zu und informieren sie über Hilfsangebote. Manche Kantone organisieren auch Selbsthilfegruppen, um den Erfahrungsaustausch zu fördern, oder sie bieten gar die Möglichkeit einer Gratiskonsultation bei einem Psychologen. Praktische Informationen zu den Angeboten und Kontakten sind auf den Internetseiten der Kantone verfügbar.

Einen Plan B für Notfälle bereithalten
Die Vereinigung Pro Aidants stellt einen Plan B für Notfälle bereit. Darin sind alle Informationen enthalten, die benötigt werden, damit eine andere Privat- oder Fachperson die Betreuung übernehmen kann. Gratis-Download unter: proaidants.ch

Eine Pause machen
Diverse Vereinigungen übernehmen bestimmte Aufgaben oder für eine befristete Dauer auch die gesamte Betreuung. Die praktische, von Work + Care erstellte und nach Bedürfniskategorie gegliederte Liste der regionalen Dienstleistungsanbieter finden Sie unter folgendem Link: info-workcare.ch
Die regionalen Organisationen für Krankenpflege und Hilfe zu Hause sowie das Rote Kreuz stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung. Auf der Internetseite des Roten Kreuzes finden Sie die in Ihrer Region bestehenden Hilfsangebote: betreuen.redcross.ch
An dieser Stelle möchten wir speziell auf die App Five up hinweisen. Über diese App können Privatpersonen in der ganzen Schweiz Freiwilligendienste suchen oder anbieten: fiveup.org
Anerkennung für betreuende Angehörige
Das Schweizerische Recht gewährt den betreuenden Angehörigen keinen besonderen Status, und ihr Engagement wird nicht entlohnt. Die Behörden haben aber Initiativen ergriffen, um die betreuenden Angehörigen zu unterstützen, und verschiedene Kantone, Städte und Gemeinden gewähren ihnen Beiträge, etwa in Form von Taggeldern. Informationen dazu finden Sie auf den offiziellen Internetseiten der entsprechenden Stellen.

Berufsleben und regelmässige Betreuung von Angehörigen vereinen

Das neue Bundesgesetz zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen ist 2021 in Kraft getreten. Für Personen, die ihre Berufstätigkeit und die regelmässige Pflege von Angehörigen unter einen Hut bringen müssen, hat es wichtige Neuerungen gebracht:• Betreuende Angehörige haben nun die Möglichkeit, einen bezahlten Urlaub zu beziehen. Dieser kann bis zu drei Tage pro Fall dauern und darf zehn Tage pro Kalenderjahr nicht überschreiten.• Eltern von schwer erkrankten oder verunfallten Kindern können einen bezahlten Urlaub von bis zu 14 Wochen beziehen.Diese und viele weitere gesetzliche, finanzielle, steuerliche und praktische Informationen werden auf der Plattform Work + Care von Travail.Suisse erläutert: info-workcare.ch

Einem Angehörigen helfen: Wo erhält man Unterstützung und Informationen?

Welche Bedürfnisse werden durch die Grundversicherung abgedeckt?
Im Prinzip gilt Folgendes: Damit eine Leistung übernommen wird, muss sie ärztlich verschrieben werden, und die Erstattung muss vom Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgesehen sein.
Der Arzt oder die Ärztin evaluiert die Bedürfnisse der Person und verschreibt die entsprechenden Behandlungen. Je nach Fall nimmt er oder sie auch den Kontakt zu den betreffenden Leistungsanbietern auf.
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für die folgenden drei Behandlungskategorien, unabhängig davon, ob die Leistungen zu Hause, in einer Arztpraxis, in einem Pflegeheim oder in einer Pflegeeinrichtung erbracht werden:
  1. 1.Die Abklärung und Beratung, etwa zur Einnahme der Medikamente oder zur Verwendung der medizinischen Geräte und Hilfsmittel.
  2. 2.Die Untersuchungen und Behandlungen, etwa die Kontrolle des Pulses oder des Blutdrucks, das Verabreichen von Spritzen, die Medikamente, die Wundreinigung oder das Wechseln von Verbänden.
  3. 3.Die Grundpflege und Körperpflege , etwa die Hilfe beim Aufstehen, Waschen, Anziehen und Essen.
Die Leistungserbringer senden Ihre Rechnung an Assura und eine Kopie davon an die versicherte Person. Assura erstellt eine Leistungsabrechnung und übernimmt den Betrag, der zulasten der versicherten Person geht. Die Höhe dieses Betrags ist von der Franchise der versicherten Person abhängig und umfasst auch einen Selbstbehalt von 10% des Gesamtbetrags nach Abzug der Franchise. Der Selbstbehalt ist auf maximal CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 pro Jahr für Kinder begrenzt.

Mehr erfahren

InfoPatientenverfügungen
In der Patientenverfügung können Sie festhalten, welche medizinischen Behandlungen und Massnahmen Sie wünschen und welche nicht, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Sie können darin auch eine Vertrauensperson bestimmen, die Sie vertritt und den medizinischen Fachpersonen als Ansprechpartner dient. Das Formular für Patientenverfügungen können Sie über den folgenden Link gratis herunterladen. vorsorge.redcross.ch
Info+74.7%
Zwischen 2010 und 2019 haben die Kosten für SPITEX-Langzeitpflegeleistungen um 74.7% zugenommen. Quelle: BFS 2019.
Info

2’000’000 betreuende Angehörige

In der Schweiz sind fast zwei Millionen Menschen für kranke oder behinderte Angehörige da und pflegen oder unterstützen sie. Dabei taucht gerade bei der Betreuung älterer Menschen oft die Frage auf, welche spezifischen Bedürfnisse sie haben und wie diese am besten erfüllt werden können. Wussten Sie, dass das Rote Kreuz (@Schweizerisches Rotes Kreuz) unter dem Titel «Betreuung von älteren/kranken Menschen» verschiedene Kurse zu dieser Thematik anbietet? Link für mehr Infos und zur Anmeldung: redcross-edu.ch

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