Häufig gestellte Fragen - Previsia Krankheit
Ich habe meinen Vertrag für Previsia Krankheit bereits vor langer Zeit unterschrieben. Muss ich jetzt zur neuen Version wechseln?
Sie wechseln am 1. September 2025 automatisch in die Version von Previsia Krankheit. Falls Ihnen die neuen Versicherungsbedingungen nicht entsprechen sollten, haben Sie die Möglichkeit, Previsia Krankheit bis spätestens 31. Juli 2025 schriftlich oder per E-Mail zu kündigen. Bei Bedarf steht Ihnen unser Kundendienst gerne zur Verfügung unter [0800 277 872](tel:0800277872) oder über unser [Kontaktformular](https://www.assura.ch/de/berater-kontaktieren).
Aus welchem Grund wurden die Allgemeine Versicherungsbedingungen für Previsia Krankheit geändert?
Für Previsia Krankheit hat Assura AG als Versicherungsnehmerin einen Kollektivlebensversicherungsvertrag mit dem Versicherer Generali Personenversicherungen AG abgeschlossen. Aufgrund Ihrer Beitrittserklärung wurden Sie als versicherte Person in die Versicherung Previsia Krankheit aufgenommen.
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In diesem Zusammenhang wurden Ihre AVB aktualisiert, um terminologische Fehler zu korrigieren und sie an die neuen gesetzlichen Vorschriften anzupassen, insbesondere bezüglich Datenschutz. Wir haben die Gelegenheit genutzt, um mehr Flexibilität für ihren Versicherungsschutz anzubieten und dabei die bisherigen Prämien beizubehalten.
Ändert die Prämie für Previsia Krankheit ebenfalls auf den 1. Mai 2025?
Nein, die Prämie bleibt unverändert.
Bisher hatte ich ein versichertes Kapital von CHF 75’000. Dieser Betrag wird ab jetzt nicht mehr angeboten. Muss ich meine Deckung anpassen?
Nein, für die bestehenden Versicherten wird die Deckungssumme von CHF 75’000 beibehalten.
Wann treten die neuen Bedingungen in Kraft?
* Für Neuabschlüsse treten die neuen Bedingungen ab dem 1. Mai 2025 in Kraft.
* Für die bestehenden Versicherten treten die neuen Bedingungen ab dem 1. September 2025 in Kraft.
Was sind die wesentlichen Änderungen bei der neuen Deckung von Previsia Krankheit?
Bisher umfasste Ihr Versicherungsschutz sowohl ein Invaliditätskapital als auch ein Todesfallkapital. Fortan können Sie wählen, ob sie das Invaliditäts- und das Todesfallkapital oder nur eines von beiden versichern.
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Für das versicherte Invaliditäts- und Todesfallkapital standen bisher fünf fixe Deckungssummen zur Auswahl (CHF 10'000, CHF 20'000, CHF 50'000, CHF 75'000 oder CHF 100'000). Ab jetzt können Sie für das Invaliditätskapital und das Todesfallkapital unterschiedliche Versicherungssummen festlegen – in Schritten von jeweils CHF 10’000 (min. 10’000 und max. CHF 100’000).
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Wenn das Invaliditätskapital ganz oder teilweise geleistet wurde, verringerte sich bisher der Betrag für das Todesfallkapital. Ab jetzt gilt, dass auch nach einem Invaliditätsfall der Anspruch auf das Todesfallkapital vollumfänglich bestehen bleibt.
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Wir haben die Skala bei Teilinvalidität angepasst, damit Sie Ihren Leistungsanspruch bei Invalidität leichter nachvollziehen können. Gemäss dieser Skala haben Sie bei einem Invaliditätsgrad von 40% einen Leistungsanspruch entsprechend dem Invaliditätsgrad. Ab einem Invaliditätsgrad von 70% erhalten Sie das gesamte versicherte Kapital.
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Die Versicherungsdeckung endet spätestens am Ende des Monats Ihres 65. Geburtstags (statt am Ende des Jahres Ihres 64. Geburtstags).
Was muss ich unternehmen, wenn ich zur neuen Version wechseln will?
Ohne Ihre Reaktion wechseln Sie automatisch zur neuen Version. Ihr Versicherungsschutz bleibt unverändert. Lediglich die anwendbaren Bedingungen ändern. Sie müssen somit nichts tun. Sie bekommen von uns eine neue Versicherungspolice, die am 1. September 2025 in Kraft tritt.
Kann ich meine Police beim Wechsel zur neuen Version anpassen?
Sie können Ihren Versicherungsschutz jederzeit auf den 1. Tag des Folgemonats anpassen. Für eine Erhöhung des Versicherungsschutzes müssen Sie eine neue Beitrittserklärung ausfüllen. Zur Erinnerung: Sämtliche medizinischen Beschwerden, die vor der Unterzeichnung der neuen Beitrittserklärung bestanden, sind nicht gedeckt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre Vertriebsmitarbeiterin oder Ihren Vertriebsmitarbeiter oder den Kundendienst unter [0800 277 872](tel:0800277872) oder über unser [Kontaktformular](https://www.assura.ch/de/berater-kontaktieren).
Ich habe meinen Vertrag für Previsia Krankheit bereits vor langer Zeit unterschrieben. Muss ich jetzt zur neuen Version wechseln?
Sie wechseln am 1. September 2025 automatisch in die Version von Previsia Krankheit. Falls Ihnen die neuen Versicherungsbedingungen nicht entsprechen sollten, haben Sie die Möglichkeit, Previsia Krankheit bis spätestens 31. Juli 2025 schriftlich oder per E-Mail zu kündigen. Bei Bedarf steht Ihnen unser Kundendienst gerne zur Verfügung unter 0800 277 872 oder über unser Kontaktformular.
Aus welchem Grund wurden die Allgemeine Versicherungsbedingungen für Previsia Krankheit geändert?
Für Previsia Krankheit hat Assura AG als Versicherungsnehmerin einen Kollektivlebensversicherungsvertrag mit dem Versicherer Generali Personenversicherungen AG abgeschlossen. Aufgrund Ihrer Beitrittserklärung wurden Sie als versicherte Person in die Versicherung Previsia Krankheit aufgenommen.
In diesem Zusammenhang wurden Ihre AVB aktualisiert, um terminologische Fehler zu korrigieren und sie an die neuen gesetzlichen Vorschriften anzupassen, insbesondere bezüglich Datenschutz. Wir haben die Gelegenheit genutzt, um mehr Flexibilität für ihren Versicherungsschutz anzubieten und dabei die bisherigen Prämien beizubehalten.
In diesem Zusammenhang wurden Ihre AVB aktualisiert, um terminologische Fehler zu korrigieren und sie an die neuen gesetzlichen Vorschriften anzupassen, insbesondere bezüglich Datenschutz. Wir haben die Gelegenheit genutzt, um mehr Flexibilität für ihren Versicherungsschutz anzubieten und dabei die bisherigen Prämien beizubehalten.
Ändert die Prämie für Previsia Krankheit ebenfalls auf den 1. Mai 2025?
Nein, die Prämie bleibt unverändert.
Bisher hatte ich ein versichertes Kapital von CHF 75’000. Dieser Betrag wird ab jetzt nicht mehr angeboten. Muss ich meine Deckung anpassen?
Nein, für die bestehenden Versicherten wird die Deckungssumme von CHF 75’000 beibehalten.
Wann treten die neuen Bedingungen in Kraft?
- Für Neuabschlüsse treten die neuen Bedingungen ab dem 1. Mai 2025 in Kraft.
- Für die bestehenden Versicherten treten die neuen Bedingungen ab dem 1. September 2025 in Kraft.
Was sind die wesentlichen Änderungen bei der neuen Deckung von Previsia Krankheit?
Bisher umfasste Ihr Versicherungsschutz sowohl ein Invaliditätskapital als auch ein Todesfallkapital. Fortan können Sie wählen, ob sie das Invaliditäts- und das Todesfallkapital oder nur eines von beiden versichern.
Für das versicherte Invaliditäts- und Todesfallkapital standen bisher fünf fixe Deckungssummen zur Auswahl (CHF 10'000, CHF 20'000, CHF 50'000, CHF 75'000 oder CHF 100'000). Ab jetzt können Sie für das Invaliditätskapital und das Todesfallkapital unterschiedliche Versicherungssummen festlegen – in Schritten von jeweils CHF 10’000 (min. 10’000 und max. CHF 100’000).
Wenn das Invaliditätskapital ganz oder teilweise geleistet wurde, verringerte sich bisher der Betrag für das Todesfallkapital. Ab jetzt gilt, dass auch nach einem Invaliditätsfall der Anspruch auf das Todesfallkapital vollumfänglich bestehen bleibt.
Wir haben die Skala bei Teilinvalidität angepasst, damit Sie Ihren Leistungsanspruch bei Invalidität leichter nachvollziehen können. Gemäss dieser Skala haben Sie bei einem Invaliditätsgrad von 40% einen Leistungsanspruch entsprechend dem Invaliditätsgrad. Ab einem Invaliditätsgrad von 70% erhalten Sie das gesamte versicherte Kapital.
Die Versicherungsdeckung endet spätestens am Ende des Monats Ihres 65. Geburtstags (statt am Ende des Jahres Ihres 64. Geburtstags).
Für das versicherte Invaliditäts- und Todesfallkapital standen bisher fünf fixe Deckungssummen zur Auswahl (CHF 10'000, CHF 20'000, CHF 50'000, CHF 75'000 oder CHF 100'000). Ab jetzt können Sie für das Invaliditätskapital und das Todesfallkapital unterschiedliche Versicherungssummen festlegen – in Schritten von jeweils CHF 10’000 (min. 10’000 und max. CHF 100’000).
Wenn das Invaliditätskapital ganz oder teilweise geleistet wurde, verringerte sich bisher der Betrag für das Todesfallkapital. Ab jetzt gilt, dass auch nach einem Invaliditätsfall der Anspruch auf das Todesfallkapital vollumfänglich bestehen bleibt.
Wir haben die Skala bei Teilinvalidität angepasst, damit Sie Ihren Leistungsanspruch bei Invalidität leichter nachvollziehen können. Gemäss dieser Skala haben Sie bei einem Invaliditätsgrad von 40% einen Leistungsanspruch entsprechend dem Invaliditätsgrad. Ab einem Invaliditätsgrad von 70% erhalten Sie das gesamte versicherte Kapital.
Die Versicherungsdeckung endet spätestens am Ende des Monats Ihres 65. Geburtstags (statt am Ende des Jahres Ihres 64. Geburtstags).
Was muss ich unternehmen, wenn ich zur neuen Version wechseln will?
Ohne Ihre Reaktion wechseln Sie automatisch zur neuen Version. Ihr Versicherungsschutz bleibt unverändert. Lediglich die anwendbaren Bedingungen ändern. Sie müssen somit nichts tun. Sie bekommen von uns eine neue Versicherungspolice, die am 1. September 2025 in Kraft tritt.
Kann ich meine Police beim Wechsel zur neuen Version anpassen?
Sie können Ihren Versicherungsschutz jederzeit auf den 1. Tag des Folgemonats anpassen. Für eine Erhöhung des Versicherungsschutzes müssen Sie eine neue Beitrittserklärung ausfüllen. Zur Erinnerung: Sämtliche medizinischen Beschwerden, die vor der Unterzeichnung der neuen Beitrittserklärung bestanden, sind nicht gedeckt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre Vertriebsmitarbeiterin oder Ihren Vertriebsmitarbeiter oder den Kundendienst unter 0800 277 872 oder über unser Kontaktformular.