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StartseiteBegleitungDie Rückerstattung von Medikamenten verstehenGenerika und Biosimilars
Die Rückerstattung von Medikamenten verstehen

Generika und Biosimilars sind genauso effizient wie Originalmedikamente, jedoch günstiger

Vom Aspirin bis zur innovativen Behandlung erwarten wir von Arzneimitteln, dass sie uns bei Krankheit Linderung verschaffen oder heilen. Medikamente spielen eine wesentliche Rolle. Daher ist es wichtig, zu verstehen, nach welchen Kriterien sie in der Schweiz erstattet werden.

  • Generikum: identischer Wirkstoff wie beim Originalpräparat
  • Biosimilar: aus lebenden Zellen hergestellt

Generikum: identischer Wirkstoff wie beim Originalpräparat

Ein Generikum ist eine Nachahmung eines Originalpräparats, dessen Patentschutz abgelaufen ist. Es enthält denselben Wirkstoff und ist somit gleichwertig. In Bezug auf Form, Farbe und Geschmack kann es sich jedoch vom Original unterscheiden. Und es kostet in der Regel um die 20 bis 30% weniger.
Für die Entwicklung eines Medikaments fallen Forschungs- und Entwicklungskosten an. Daher geniessen Medikamente einen Patentschutz. Der Patentschutz läuft in der Regel nach 20 Jahren aus. Erst dann können Generika angeboten werden. Ihr Vertrieb muss vorab von Swissmedic genehmigt werden.

Biosimilar: aus lebenden Zellen hergestellt

Ein Biosimilar wird nicht aus synthetischen Molekülen hergestellt, sondern aus lebenden Zellen wie Bakterien oder Hefepilzen. Es ist seinem biologischen Referenzmedikament sehr ähnlich, jedoch nicht identisch, da die lebenden Zellen von Natur aus Unterschiede aufweisen. Insulin ist das am weitesten verbreitete Biosimilar.
Biosimilars werden denselben Kontrollen wie andere Medikamente unterzogen und von Swissmedic geprüft, bevor sie vertrieben werden können. Im Allgemeinen und auch aufgrund des Patentschutzes des Originalpräparats gelangt das Biosimilar erst zehn Jahre nach dem Original in den Vertrieb.

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