Ihre Behandlung mit Hausarzt
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Ihr medizinischer Erstkontakt
Ihr HausarztSie konsultieren bei allen Gesundheitsfragen als Erstes Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt, die Sie bei Vertragsabschluss ausgewählt haben.
Sie müssen immer zuerst Ihren medizinischen Erstkontakt aufsuchen. Davon ausgenommen sind: Notfälle in der Schweiz oder im Ausland, augenärztliche, kinderärztliche oder gynäkologische Behandlungen.
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Behandlung oder Überweisung
- Der Hausarzt entscheidet, ob er die Behandlung selbst durchführt oder Sie an einen Spezialisten überweist.
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Konsultationen von Spezialisten
- Überweist ihr Hausarzt Sie an einen Spezialisten, lassen Sie sich bitte einen Überweisungsschein geben.
- Ihr Hausarzt koordiniert Ihre weitere Behandlung.
Überweisungsschein
Ein Überweisungsschein ist für die Erstattung einer Behandlung durch einen Spezialisten zwingend erforderlich (Konsultationen, Untersuchungen, Medikamente).